Kategorie: Presse, News
BAI begrüßt EU-Konsultation zur Regulierung von Leerverkäufen
Bonn, den 17. Juni 2010. Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds, Private Equity, Rohstoffe) engagierten Marktteilnehmer, begrüßt die von der EU-Kommission gestartete Konsultation zur Regulierung von Leerverkäufen. Gerade mit Blick auf diese Konsultation äußerte der BAI in der gestrigen Anhörung des Finanzausschusses Bedenken gegen den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte.
„Ein nationaler Alleingang führt zu Ausweichverhalten und ist wettbewerbsverzerrend.
Gerade mit Blick auf die Konsultation der EU-Kommission zu Leerverkäufen
haben wir in der gestrigen Anhörung vor den Mitgliedern des Finanzausschusses
dafür plädiert, dass der Erkenntnisgewinn dieser Konsultation für das
weitere Gesetzgebungsvorhaben genutzt werden sollte, zumal in der Konsultation
auch genau die Themen angesprochen werden, die vorliegend von Interesse
sind“ erklärte Frank Dornseifer, Geschäftsführer Recht und Policy beim BAI.
„Was ist damit gewonnen, wenn Deutschland jetzt ein Gesetzt verabschiedet,
das möglicherweise schon in wenigen Monaten im Hinblick auf eine EURegulierung
wieder geändert werden muss?“ fragte er weiter und konstatiert:
„Die Halbwertszeit des Gesetzes dürfte sehr gering sein.“
In der Anhörung des Finanzausschusses hat der BAI deutlich gemacht, dass der
Ansatz des Gesetzes, nämlich der BaFin wichtige Informationen über Leerverkaufsaktivitäten
zur Verfügung zu stellen, damit diese analysiert, marktmissbräuchliches
Verhalten sanktioniert und bei möglichen Gefahren für die Finanzmarktstabilität
entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können, vollkommen
legitim ist und vom BAI unterstützt wird. Gleichzeitig hat der BAI aber
auch deutliche Bedenken gegen die geplanten Veröffentlichung von Inhaber und
Höhe von Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger geäußert und für eine anonymisiert
und aggregierte Veröffentlichung plädiert, wie sie derzeit nicht nur die
BaFin, sondern auch andere ausländische Aufsichtsbehörden vornehmen. „Wir
haben deutlich gemacht, dass diese Maßnahme zu einem signifikanten Verlust
an Liquidität an den Wertpapiermärkten führen wird, mit weit reichenden Folgen
für Handelsvolumina, eine effiziente Preisfindung und Wertpapierleihgeschäfte“
erläuterte Dornseifer.
„Auch die Definition des ungedeckten Leerverkaufs ist ein Thema, bei dem wir
Nachbesserungsbedarf sehen. Die Definition muss praxisgerechter ausgestaltet
werden und sowohl das Konsultationspapier der EU-Kommission, als auch Regelungsansätze
der SEC können hier als Vorlage dienen“ erklärte Dornseifer weiter
und schließt: „Die gestrige Anhörung hat gezeigt, wie wichtig das Thema ist, allerdings
auch, dass hier noch viele Missverständnisse und Vorurteile herrschen.
Wir hoffen einen Beitrag dazu geleistet zu haben, dass die Debatte versachlicht
wird und dieses Gesetz nicht vorschnell auf den Weg gebracht wird und schließlich,
dass die Bedenken, die auf breiter Basis aus Wissenschaft und Industrie
vorgetragen wurden, Berücksichtigung finden werden. Wir dürfen den Finanzplatz
Deutschland nicht isolieren.“
