Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung 
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des BAI. Sie bestimmt die Verbandspolitik und kann dem Vorstand Weisungen erteilen. Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören z. B.: die Entlastung des Vorstandes, die Genehmigung des Haushaltsvoranschlags für das folgende Geschäftsjahr, die Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrags und die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der sonstigen Organmitglieder sowie die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.

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