17. Sustainable Finance/ESG: ESMA fordert Legislativmaßnahmen zu ESG Ratings/Assessment Tools

23. February 2021

ESMA veröffentlichte am 28. Januar 2021 ein Schreiben an die EU-Kommission bezüglich der aktuellen Probleme, die sie in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings und -Bewertungsinstrumente (ESG) sieht – die die ESMA als einen "unregulierten und unbeaufsichtigten" Markt beschreibt – angesichts der weltweit steigenden Nachfrage nach ESG-Informationen in Bezug auf Finanzprodukte.

Mit Blick auf die anstehende Renewed Sustainable Finance Strategy (RSFS) möchte ESMA die Gelegenheit nutzen, um ihre Ansichten zu einer der wichtigsten Herausforderungen zu erläutern, die sie im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens sehen und die ihrer Meinung nach weiterer Aufmerksamkeit bedürfen. ESMA möchte Qualität und Zuverlässigkeit von ESG Ratings und Bewertungsinstrumenten gewährleisten.

Dieses Thema ist mit dem weitreichenderen Thema der Datenqualität im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft verknüpft. ESMA unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der EU-Kommission, die Qualität der gemeldeten Informationen durch verschiedene Initiativen zu verbessern. ESMA unterstützt die Bemühungen der Kommission, die Qualität der berichteten Informationen durch verschiedene Initiativen zu verbessern, insbesondere durch die Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), der Offenlegungsverordnung (SFRD), und die Offenlegungsanforderungen unter der Taxonomie-Verordnung.

Die gestiegene Relevanz von ESG-Ratings ist in vielerlei Hinsicht eine Folge der positiven Entwicklungen in anderen Bereichen der Gesetzgebung, insbesondere der Anforderung an Marktteilnehmer, ESG-Faktoren systematischer in ihren Anlageentscheidungen und Risikomanagementprozessen zu berücksichtigen. ESMA ist jedoch der Ansicht, dass die steigende Nachfrage nach Bewertungen, die Aufschluss über das ESG-Profil eines Unternehmens geben, Hand in Hand gehen sollte mit Schutzmaßnahmen, die sicherstellen, dass die Informationen, auf die Bezug genommen wird, robust sind und dass die Bewertungen verlässlich sind, um das Risiko des Greenwashings zu vermeiden.

Die aktuelle Position bedeutet, dass Risiken in Bezug auf das Greenwashing von Finanzprodukten, die Verwirrung der Verbraucher darüber, was "ESG" bedeutet, und potentielle Überlegungen zur Fehlallokation von Kapital bestehen, die den Übergang zu einem "nachhaltigeren Finanzsystem" beeinträchtigen könnten.

Daher hat ESMA einen zukünftigen Rechtsrahmen vorgeschlagen, der Folgendes berücksichtigt:

  • Umfang: ESMA schlägt vor, dass ein zukünftiger Rechtsrahmen sowohl großen multinationalen ESG-Ratinganbietern, die möglicherweise bereits bestehenden Rechtsrahmen unterliegen, als auch kleineren Unternehmen gerecht werden muss, denen die Einhaltung der Vorschriften sowohl weniger vertraut als auch ressourcenmäßig potentiell schwieriger zu handhaben ist (d. h. die entsprechenden Anforderungen müssten der Größe des betreffenden Unternehmens angemessen sein);
  • Standardisierung: ESMA stellt fest, dass im Gegensatz zu Kreditratings "ESG-Ratings derzeit eine sehr geringe Korrelation zwischen den Anbietern aufweisen, was zu Problemen in der Wertschöpfungskette von Investitionen führt" – daher schlägt sie vor, "eine gemeinsame rechtliche Definition für ein ESG-Rating zu entwickeln, die das breite Spektrum an Bewertungsinstrumenten erfasst, die derzeit auf dem Markt verfügbar sind". ESMA räumt ein, dass alle neuen Definitionen in diesem Bereich mit anderen Bereichen der EU-Regulierung, wie z. B. der Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Finanzen, konsistent sein müssen.
  • Aufsicht: Es überrascht nicht, dass ESMA anmerkt, dass jede "juristische Person, deren Tätigkeit die Abgabe dieser ESG-Ratings und -Bewertungen umfasst, von einer öffentlichen Behörde registriert und beaufsichtigt werden sollte" – ESMA schlägt vor, dass sie angesichts ihres bestehenden Mandats für Ratingagenturen eine geeignete Stelle für diese Aufgabe ist;
  • Geeignete Präzedenzfälle: ESMA schlägt vor, dass die CRA-Verordnung (Credit Rating Agencies – CRAs) ein hilfreicher Ausgangspunkt für die Entwicklung eines neuen europäischen Rechtsrahmens sein könnte.

Sie finden das Schreiben von ESMA unter nachfolgendem Link:

ESMA-Schreiben zu ESG-Ratings und Bewertungsinstrumenten

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