2. Sustainable Finance/Taxonomie: EU-Kommission veröffentlicht Delegierte Verordnung

17. June 2021

Die Securities and Markets Stakeholders Group (SMSG) hat seine Antworten zur Konsultation der ESAs zu den Taxonomie-bezogenen Offenlegungspflichten veröffentlicht. Der BAI berichtete in seiner letzten Infomail über diese Konsultation.

Die SMSG glaubt, dass die Synergie zwischen verschiedenen Rechtsakten (insbesondere der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD), der Taxonomie-Verordnung und der Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzinstrumente (SFDR), aber auch aber auch angrenzende Gesetze wie die Aktionärsrechterichtlinie II und die geplanten Überprüfungen von MiFID und UCITS/AIFMD) einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Wirtschaft leisten können. Allerdings sind weder weder die Zeitpunkte noch die Konzepte dieser verschiedenen Gesetzgebungen vollständig aufeinander abgestimmt.

Durch die Aufnahme der umweltverträglichen Aktivitäten der Taxonomieverordnung in die SFDR werde ein weiteres Puzzlestück vervollständigt. Obwohl die SMSG dies begrüßt, bleibt sie besorgt über die Komplexität, die sich aus der stückweisen Einführung verschiedener Gesetzestexte und der Verwendung von Konzepten ergibt, die zwar nahe beieinander liegen, aber nicht identisch miteinander sind. Die SMSG begrüßt aber die Inkorporierung der Taxonomie-RTS in die SFDR-RTS, um ein einheitliches Regelwerk zu schaffen.

Besorgt zeigt sich die SMSG, dass der Key Performance Indicator (KPI) in der Wahrnehmung des Investors eine unangemessene Bedeutung erhält ("ein Indikator sagt alles"). Aus diesem Grund unterstützt die SMSG einen Ansatz, bei dem der Nenner Instrumente ausschließt, die nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung fallen.

Insgesamt beurteilen die SMSG die Vorschläge der ESAs wohlwollend kritisch: Wohlwollend in der grundsätzlichen und gesetzestechnischen Vorgehensweise, kritisch mit Bezug zum Zeitplan, zur Datenverfügbarkeit und zur aktuellen Aussagekraft der Offenlegungspflichten.

Die Stellungnahme der SMSG finden Sie unter nachfolgendem Link:

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