10. FISG/Änderungsverordnung: Rolle der BaFin wird gestärkt
Um die Finanzmarktaufsicht durch die BaFin effizienter zu gestalten, soll die Bundesanstalt umstrukturiert werden. Dazu soll eine Änderungsverordnung erlassen werden, mit der Änderungen des FinDAG (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz) durch das FISG vorgenommen werden. Dazu hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf der fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt. Die Umstrukturierung der BaFin ist eine Folge des Wirecard-Skandals.
Die Änderungsverordnung setzt in der Satzung der BaFin um, was in dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) an Maßnahmen enthalten ist, um die Aufsichtsstruktur zu modernisieren und das Aufsichtshandeln effektiver und effizienter zu gestalten.
Besonders wichtig ist dabei die Stärkung der zentralen Steuerungsfunktion des Präsidenten bzw. der Präsidentin der BaFin. So ist er oder sie für das Festlegen der Aufbauorganisation der Bundesanstalt und die Ressourcenverteilung verantwortlich, was eine Erleichterung des Direktoriums bedeutet um u. a. organisatorischen Fragen. Mit der Haushaltsaufstellungsverantwortung des Präsidenten einher gehen auch zahlreiche Folgeänderungen.
Weiterhin ist die Aktualisierung der Aufgaben der Mitglieder des Direktoriums sowie die Öffnung der inneren Struktur für eine Flexibilisierung der Gesamtorganisation bedeutend. Außerdem wird ein Beauftragter bzw. eine Beauftragte für den Anleger- und Verbraucherschutz eingesetzt, was eine Stärkung des kollektiven Verbraucherschutzes bedeutet.
Die Neuregelungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2021 in Kraft.
Sie finden den Referentenentwurf unter nachfolgendem Link:
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