25. Non-Performing Loans: Vorläufige Einigung über NPL-Richtlinie
Das Europäische Parlament und der Rat konnten sich auf EU-weite Standards bei dem Verkauf von NPLs an Dritte einigen. Dabei wurde der Schutz von Kreditnehmern beim Übertragen notleidender Kredite durch Banken berücksichtigt.
Durch die Regelungen ist es möglich, dass sich Sekundärmärkte für Kreditverträge etablieren, die als notleidend angesehen werden. Als NPL zählen regelmäßig Kredite, die seit mindestens 90 Tagen fällig sind oder bei denen es als unwahrscheinlich gilt, dass sie (vollständig) zurückgezahlt werden können. Kreditkäufer wie Investmentfonds können diese NPLs EU-weit kaufen, ohne neue Kredite zu schaffen, da sie die NPLs auf eigenes Risiko kaufen.
Für Kreditnehmer, die nicht zahlungsfähig sind, einigte man sich auf ein einheitliches Schutzniveau, beispielsweise bezüglich des Datenschutzes. Ein wesentlicher Aspekt ist außerdem, dass die individuellen Umstände des Einzelfalls bei einem Kreditnehmer berücksichtigt werden müssen wenn es um gegen ihn gerichtete Maßnahmen geht. Dazu zählen zum Beispiel mit Wohneigentum verbundene Hypotheken und die Fähigkeit zur Kredittilgung. Die Maßnahmen sind dann geänderte Vertragsbedingungen, längere Kreditlaufzeiten, etc.
Weiterhin wird durch die neuen Regelungen die Bestellung von Kreditdienstleistern vorgeschrieben, sofern es sich entweder um Kreditverträge handelt, die Verbraucher involvieren, oder andere natürliche Personen, beispielsweise Unternehmer, sowie SMEs, die von Drittland-Kreditkäufern gehalten werden.
Die Einigung sieht für NPL-Datenvorlagen die Einführung eines Stichtags für Darlehen vor, die nach dem 1. Juli 2018 erstellt wurden. Außerdem sollen Bank-zu-Bank-Transaktionen aufgenommen sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingeführt werden. In Bezug auf Ausnahmen von AIFMs (Alternative Investment Fund Managers) und UCITS (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere – OGAW) einigte man sich darauf, den Text in seiner jetzigen Form beizubehalten, da die bestehenden Regelungen so weiterhin gelten.
Hier finden Sie die vorläufige politische Einigung vom 4. Juni:
Provisional political agreement
Hier finden Sie die Hypothekenkreditrichtlinie:
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