1. Sustainable Finance/SFDR: ESAs legen RTS-Entwürfe zu Gas- und Atomenergieinvestitionen vor
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben am 30. September der EU-Kommission fristgemäß ihren Abschlussbericht mit Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegung von Finanzprodukten in Bezug auf Investitionen in fossile Gas- und Kernenergieaktivitäten in der Offenlegungs-VO (SFDR) vorgelegt. Die Entwürfe wurden durch den Gemeinsamen Ausschuss (Joint Committee) erarbeitet, nachdem die ESAs am 8. April 2022 von der EU-Kommission zu deren Ausarbeitung beauftragt worden waren. Aufgrund der Dringlichkeit ging den Entwürfen keine Konsultation voraus. Stattdessen fand eine Befragung von Stakeholder-Gruppen der ESAs sowie ein Workshop für Verbraucherschutzverbände statt.
In den Entwürfen schlagen die ESAs vor, spezifische Offenlegungen in den ESG-Anhängen für Art.-8- und Art.-9-Produkte hinzuzufügen, um Transparenz über Investitionen in taxonomisch angeglichene Gas- und Atomwirtschaftstätigkeiten zu schaffen. Die Offenlegungen betreffen die Offenlegungspflichten aus der SFDR von Finanzmarkteilnehmern (FMPs) im Rahmen vorvertraglicher Informationen (in Verkaufsprospekten sollen explizite Angaben aufgenommen werden, ob das Produkt im Rahmen der Taxonomie-Quote auch Investitionen in Atomenergie oder Erdgas anstrebt), Informationen auf Internetseiten und laufende Offenlegungen. Der Jahresbericht soll entsprechend Angaben darüber enthalten, ob das Produkt solche Investitionen getätigt hat. Diese Angaben, die mit den Definitionen im Delegierten Rechtsakt zum Klimawandel übereinstimmen, sollen Investoren dabei helfen, fundierte Investitionsentscheidungen treffen zu können.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:
- Hinzufügung einer „Ja/Nein-Frage“ in den Finanzvorlagen der Delegierten Verordnung zur SFDR, um festzustellen, ob das Finanzprodukt beabsichtigt, in solche Aktivitäten zu investieren; wenn die Antwort ja lautet, ist eine graphische Darstellung des Anteils der Investitionen in solche Aktivitäten erforderlich;
- Kleinere technische Überarbeitungen der Delegierten Verordnung, um Querverweise zwischen der SFDR und der Taxonomie zu straffen, Unstimmigkeiten zu beseitigen und kleinere Schreibfehler zu beheben, die nach der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung festgestellt wurden.
- Weitere Änderungen im RTS-Entwurf reflektieren das Verständnis der EU-Kommission aus den Q&As vom Mai 2022, wonach die Offenlegungspflichten nach Art. 5 und 6 Taxonomie-Verordnung im Wesentlichen für alle Art.-8- und Art.-9-Produkte gelten, die auch ökologische Merkmale fördern bzw. unter anderem in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten investieren. Diesbezüglich wird insbesondere der Anwendungsbereich des Art. 55 Durchführungsverordnung (DVO) angepasst.
Die ESAs sind der Ansicht, dass die bestehenden Offenlegungen in der Delegierten Verordnung der SFDR für Investitionen in fossile Gase oder Kernenergie durch Finanzprodukte, die nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt werden, ausreichend sind.
Die EU-Kommission wird die Vorschläge prüfen und innerhalb von drei Monaten annehmen. Die ESAs haben es der EU-Kommission überlassen, den Zeitpunkt der Anwendbarkeit in der Delegierten Verordnung zur SFDR selbst festzulegen.
Den Abschlussbericht der ESAs finden Sie hier:
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