2. Sustainable Finance/Taxonomie: Ergänzende FAQ der Kommission zu Nachhaltigkeitsangaben

Die EU-Kommission hat am 6. Oktober 2022 auf 19 Seiten 33 weitere FAQ zu Nachhaltigkeitsangaben gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung publiziert.

Gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, in ihren nichtfinanziellen Erklärungen zusätzliche Angaben darüber machen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die mit der Taxonomie-Verordnung im Einklang stehen (environmentally sustainable economic activities that are aligned).

Die FAQ, die die Kommission im Februar letzten Jahres im Entwurf veröffentlicht hat, sollen den Inhalt des Delegierten Rechtsakts über die Offenlegung klären, der den Inhalt, die Methodik und die Darstellung der gemäß Art. 8 offenzulegenden Informationen festlegt. Die FAQ ergänzen auch die von der Kommission am 20. Dezember 2021 veröffentlichten FAQ darüber, wie Finanz- und Nichtfinanzunternehmen taxonomiefähige wirtschaftliche Tätigkeiten und Vermögenswerte (taxonomy-eligible economic activities and assets) gemäß dem Delegierten Rechtsakt über die Offenlegung melden sollten.

In den FAQ werden unter anderem folgende Themen behandelt: "Ermöglichende" (enabling) und "vorübergehende" (transitional) wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Taxonomiefähigkeit, freiwillige Berichterstattung, Taxonomiefähigkeit von Nicht-EU-Tätigkeiten (z. B. grüne Schuldtitel) und Interaktion mit den vorgeschlagenen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sektorspezifische FAQs wurden für Nicht-Finanzunternehmen, Finanzunternehmen, Asset Manager, Versicherer, Kreditinstitute und diejenigen, die auf Kreditmärkten tätig sind, aufgenommen.

Die FAQs sind in acht Abschnitte unterteilt:

  • Allgemeine FAQs
  • Nicht-finanzielle Unternehmen
  • Finanzunternehmen
  • Vermögensverwalter/Asset Manager
  • Versicherer
  • Kreditinstitute
  • Anleihemarkt
  • Interaktion mit anderen Regularien

 In den 2022 FAQs wird insbesondere Folgendes klargestellt

  • die Definition des Begriffs "Taxonomy-eligible economic activity";
  • wie Bestände in einem Portfolio zu gewichten sind, um über Taxonomy-eligible assets zu berichten;
  • welche Tätigkeiten bei der Meldung von Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäften im Rahmen des Reportings über Taxonomy-eligibility zu berücksichtigen sind;
  • wie Taxonomie-fähige wirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zu melden sind;
  • wie die Taxonomie-Eignung eines Schuldtitels wie einer Anleihe (bonds) oder eines Kredits (loans) zu bewerten und zu melden ist;
  • die Möglichkeit, grüne Schuldtitel oder grüne Staatsanleihen von Nicht-EU-Unternehmen als taxonomiefähig zu melden;
  • welche Aktivitäten bei der Meldung der Zeichnungsaktivitäten von Versicherern und Rückversicherern zu berücksichtigen sind;
  • die Wechselwirkung zwischen dem Delegierten Rechtsakt über die Offenlegung und der vorgeschlagenen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).

Die ergänzenden FAQ der EU-Kommission finden Sie hier:

FAQ zu Nachhaltigkeitsangaben

Die am 20. Dezember 2021 veröffentlichten FAQ finden Sie hier:

FAQ vom 20. Dezember 2021

 

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