13. Verbriefungs-VO: EU-Kommission veröffentlicht Bericht über Funktionsfähigkeit der Verordnung

31. October 2022

Die EU-Kommission hat am 10. Oktober 2022 einen Bericht über die Funktionsfähigkeit der Verbreifungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/2402 – Securitisation Regulation), gerichtet an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, veröffentlicht.

Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Auswirkungen der Verordnung im Allgemeinen. Daneben wird genauer auf die Themen risk retention, due dilligence und Transparenz sowie nachhaltige und Privatverbriefungen eingegangen. Die Kommission erkennt an, dass die Emission von Verbriefungen immer noch gedämpft ist. Mangels umfassender Datenquellen sei die Marktsituation jedoch nicht aussagekräftig abzuschätzen. Insgesamt hat die Kommission den Eindruck, dass die Verordnung den Zweckanforderungen genügt und keinen Bedarf an großen Änderungen offenlässt. Gleichwohl gebe es noch Raum für fine-tuning.

Die EU-Kommission schlussfolgert, dass noch mehr Zeit erforderlich sei, um ein umfassendes Bild der Auswirkungen des Rechtsrahmens zur Verbriefung zu erlangen, insbesondere da die volle Implementierung der Verbriefungsregulierung angesichts ausstehender technischer Regulierungsstandards noch in Vorbereitung sei.

Der Bericht deckt gemäß Art. 46 der Verordnung hauptsächlich nicht aufsichtsrechtliche Fragen ab. Insbesondere erfüllt der Bericht die Anforderungen der Kommission gemäß Art. 45a Abs. 3, über einen spezifischen nachhaltigen Verbriefungsrahmen zu berichten, wobei der entsprechende Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) berücksichtigt wird. Die Kommission geht auch auf bestimmte Fragen der Rechtsauslegung ein, die in der Stellungnahme der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) vom 26. März 2021 an die Kommission über den Anwendungsbereich der Verbriefungsverordnung (Stellungnahme des Gemeinsamen Ausschusses/Joint Committee) aufgeworfen wurden. Sie berücksichtigt auch die Empfehlungen des hochrangigen Forums zur Kapitalmarktunion (High-level forum on the Capital Markets Union), das von der Kommission 2019 eingerichtet wurde.

Während die gezielte Konsultation zur Überprüfung des EU-Verbriefungsrahmens eine Aufforderung zur Stellungnahme zu aufsichtsrechtlichen Fragen enthielt, sind diese nicht Teil des Berichts. Es ist daher noch auf den ausführlichen Bericht zu aufsichtsrechtlichen Fragen gemäß Art. 519 Buchstabe a der CRR zu warten, der jedoch bis Ende Oktober 2022 ebenfalls zu erwarten ist, sowie auf mögliche Rechtsvorschriften über den Rahmen für die Übertragung erheblicher Risiken gemäß Art. 244 Abs. 6 und 245 Abs. 6 der CRR.

Die EU-Kommission hat die Gelegenheit nicht genutzt, Änderungen an der Verbriefungsverordnung vorzunehmen, insbesondere in Bezug auf private Verbriefungen, Extraterritorialität und Offenlegung. Die Klarheit, die in Bezug auf Nicht-EU-Anleger und Verbriefungen in Drittländern geschaffen wurde, ist zu begrüßen, auch wenn der Markt von einem mutigeren Ansatz profitiert hätte. Es könnte sein, dass die Kommission nach der Veröffentlichung des aufsichtsrechtlichen Berichts bereit ist, in ihren Legislativvorschlägen weiter zu gehen.

Den Bericht zur Verbriefungs-Verordnung der Kommission finden Sie hier:

Bericht zur Verbriefungs-Verordnung

Bericht über die Funktionsweise der Verbriefungsverordnung

Den Rechtstext der Verbriefungs-Verordnung finden Sie hier:

Verbriefungs-Verordnung

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