19. Diverse Meldungen

21. July 2021
  • ESMA veröffentlicht zweiten Jahresbericht über die Anwendung von Sanktionen unter der AIFMD durch die nationalen zuständigen Behörden
  • ESMA veröffentlichte weiterhin den vierten Jahresbericht über die Anwendung aufsichtsrechtlicher Sanktionen durch die NCAs im Rahmen der OGAW-Richtlinie
  • BaFin aktualisiert Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)
  • Das Bundesfinanzministerium hat am 13. Juli 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Vermögensanlagengesetz zur Konsultation veröffentlicht. Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG) wurde das Vermögensanlagengesetz um eine Reihe von anlegerschützenden Regelungen ergänzt. Diese betreffen u.a. ein Verbot von Anlagen, bei welchen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sog. Blindpool-Anlagen), Beschränkungen des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Anlageberater bzw. Finanzanlagevermittler sowie die Einführung einer Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte. Diese Änderungen machen entsprechende Ergänzungen der Vorgaben der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung sowie der Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung erforderlich. Durch den Entwurf werden daher insbesondere die neuen Vorgaben zum Blindpool-Verbot, dem Vertrieb von Vermögensanlagen durch beaufsichtigte Anlageberater bzw. Finanzanlagevermittler und zur Mittelverwendungskontrolle in die jeweiligen Vorgaben zum Verkaufsprospekt aufgenommen. Zudem werden einzelne weitere anlegerschützende Regelungen sowie redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Die Konsultation endet am 27. Juli 2021.

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