18. Leerverkaufs-VO: EU-Kommission mit Konsultation zur Schwelle für Netto-Leerverkaufspositionen

21. July 2021

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu ihrer Delegierten Verordnung zur Änderung der Leerverkaufsverordnung im Hinblick auf die Anpassung der relevanten Schwelle für die Meldung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien von 0,2 % auf 0,1 % eröffnet (Delegated Act on the adjustment of the threshold for the notification of significant net short positions in shares). Mit der delegierten Verordnung will die Kommission die Transparenz für die zuständigen Behörden erhöhen und folgt damit der Empfehlung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom Mai dieses Jahres. Die Konsultation bleibt bis zum 12. August 2021 geöffnet.

Bekanntlich hatte ESMA während der Marktturbulenzen im Frühjahr 2020 infolge der Corona-Pandemie von ihren Interventionsbefugnissen Gebrauch bemacht und die Schwellen für die Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen gesenkt. Diese Maßnahme wurde immer wieder verlängert; durch die Änderung der Leerverkaufs-VO sollen die niedrigeren Schwellenwerte nun dauerhaft Geltung erlangen.

Sie finden die Konsultation unter nachfolgendem Link:

Konsultation

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