8. Sustainable Finance/ESG: IOSCO veröffentlicht Konsultationsbericht zur Vermögensverwaltung

Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) hat einen Konsultationsbericht über vorgeschlagene Empfehlungen zu nachhaltigkeitsbezogenen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Erwartungen in der Vermögensverwaltung veröffentlicht (Recommendations on Sustainability-Related Practices, Policies, Procedures and Disclosure in Asset Management).

Der Bericht konzentriert sich auf Fragen des Anlegerschutzes und schlägt vor, dass die Wertpapieraufsichtsbehörden in Erwägung ziehen, regulatorische und aufsichtsrechtliche Erwartungen an Vermögensverwalter in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen festzulegen. Der Bericht umfasst fünf Bereiche mit Empfehlungen: (i) Praktiken, Richtlinien, Verfahren und Offenlegungen der Vermögensverwalter; (ii) Produktoffenlegung; (iii) Aufsicht und Durchsetzung; (iv) Terminologie und (v) Finanz- und Anlegerbildung. Im Einzelnen skizziert der Bericht die Arten von Greenwashing auf der Ebene der Vermögensverwalter und der Produkte, beschreibt die unterschiedlichen regulatorischen Ansätze der Wertpapieraufsichtsbehörden, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu adressieren, und gibt einen Überblick über die Initiativen zur Finanz- und Anlegeraufklärung. Darüber hinaus hebt der Konsultationsbericht die Notwendigkeit hervor, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der mangelnden Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von Daten auf Unternehmensebene und den von Drittanbietern bereitgestellten Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) und -Ratings anzugehen.

Der Bericht beinhaltet insgesamt in erster Linie eine breit angelegte internationale Bestandsaufnahme zu regulatorischen Herangehensweisen zu Nachhaltigkeitspraktiken und Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene durch Assetmanager, aber auch zu regulatorischen Herangehensweisen zu Offenlegungen für Investmentprodukte. Der Bericht enthält eine Fülle von Beispielen für Greenwashing auf Produktebene und regulatorischen Lösungsmöglichkeiten. Angesichts der wiederkehrenden Begründung, mit Regulatorik Greenwashing vorzubeugen (zu erinnern sei an dieser Stelle an die vorläufig zurückgestellten BaFin-Leitlinien zu nachhaltigen Publikums-Investmentvermögen), lohnt eine Lektüre des Berichts und der Beispiele, auch wenn in der EU Greenwashing durch Taxonomie und SFDR bereits adressiert werden.

Die Frist für das Feedback ist der 15. August 2021.

Den Bericht der IOSCO finden Sie hier:

Consultation Report

 

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