10. AML/GwG: Gesetzesvorschläge der EU-Kommission

24. September 2021

Die EU-Kommission hat Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt, mit denen die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden soll. Das Paket besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen (Verordnung, Geldwäscheverordnung, Sechste Richtlinie, überarbeitete Fassung). Ein zentraler Bestandteil des Gesetzgebungspakets ist die Schaffung einer EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde. Sie soll ab 2024 operativ tätig werden.

Zu den für KVGen relevanten Änderungsvorschlägen des Entwurfs der Geldwäscheverordnung gehören insbesondere:

  • Der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten wird europarechtlich definiert (Art. 2 (22), Art. 42 Geldwäscheverordnung-E). Für anteilbasierte Berechtigungen bleibt die 25-Prozent-Schwelle entscheidend, künftig allerdings auf sämtlichen Ebenen einer mehrstufigen Beteiligungskette.
  • Die Möglichkeiten einer „Kontrolle auf andere Weise“ werden konkreter formuliert.
  • Börsennotierte Gesellschaften sind von der Meldepflicht zum Transparenzregister ausgenommen (Art. 42 Abs. 5a Geldwäscheverordnung-E).
  • Die Daten, die zu wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden, werden im Vergleich zum aktuellen Umfang der Angaben zum Transparenzregister erweitert, z. B. Ausweisnummer, Steuer-ID (Art. 44 Geldwäscheverordnung-E).

Sie finden das Legislativpaket unter nachfolgendem Link:

Legislativpaket

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