11. CSDR: ESMA veröffentlicht Bericht betreffend das Zulassungsverfahren für Zentralverwahrer
Am 16. Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Regulierungsbehörde für die Wertpapiermärkte der EU, ihren CSDR-Bericht über die Erbringung bankähnlicher Nebendienstleistungen durch Zentralverwahrer (CSDs). Der Bericht enthält Vorschläge zur Verbesserung des Zulassungsverfahrens für Zentralverwahrer, die selbst bankähnliche Nebendienstleistungen erbringen, insbesondere die Verlängerung der Konsultationsfrist von einem auf drei Monate. Der Bericht enthält auch mehrere Vorschläge zur Erleichterung der Erbringung bankähnlicher Nebendienstleistungen durch Nicht-Banken-Zentralverwahrer im Rahmen der gezielten Überprüfung der CSDR (REFIT): i) Erlaubnis für Banken-Zentralverwahrer, bankähnliche Nebendienstleistungen für Nicht-Banken-Zentralverwahrer zu erbringen, ii) Änderung des Ansatzes für den Zugang zu Geschäftsbanken und iii) Auferlegung weniger strenger Anforderungen an Nicht-Banken-Zentralverwahrer, die nur die Abrechnung in Fremdwährungen als bankähnliche Dienstleistungen anbieten.
Unabhängig davon richtete die Branche am 14. 2021 Juli ein gemeinsames Schreiben an die ESMA und die Kommission, in dem sie diese aufforderte, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die obligatorischen Buy-in-Regeln für Nicht-CCP-Transaktionen nicht am 1. Februar 2022 zur Anwendung kommen, wenn die RTS zur Abwicklungsdisziplin derzeit in Kraft treten sollen, und den Marktteilnehmern in dieser Angelegenheit dringend Klarheit zu verschaffen.
Der Kommissionsvorschlag zur CSDR REFIT-Überprüfung wird für das vierte Quartal 2021 erwartet, während der derzeitige Rahmen für die Abwicklungsdisziplin voraussichtlich ab dem 1. Februar 2022 gelten wird. In der Zwischenzeit stimmt sich die Kommission mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten zu diesem Thema ab und könnte vor der offiziellen Veröffentlichung des Legislativvorschlags für mehr Klarheit sorgen.
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