3. Sustainable Finance: BaFin konsultiert Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen

24. September 2021

Die BaFin hat bis 6. September 2021 den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen konsultiert. Es handelt sich um die „Zweitauflage“ des Entwurfs, nachdem die BaFin im Frühjahr informell mit ausgewählten KVGen und Verbänden damals noch sogenannte „Leitlinien für nachhaltige Investmentvermögen“ konsultiert hatte. Der BAI hatte sich mit seiner Arbeitsgruppe „Sustainable Finance & ESG“ beide Male an der Konsultation beteiligt. Der Richtlinienentwurf enthält Vorgaben dazu, wie KVGen Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben. Sie können dabei zwischen drei Varianten wählen: Mindestinvestitionsquote, nachhaltige Anlagestrategie oder nachhaltiger Index.

Die BaFin geht diesen Schritt nach eigenem Bekunden, um Anleger vor potenziellem Greenwashing zu schützen. Sie genehmigt die Anlagebedingungen von Investmentvermögen nur, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bezeichnung und Vermarktung dürfen beispielsweise nicht irreführend sein. Investmentvermögen sollen künftig nur noch entsprechend vermarktet werden dürfen, wenn die Anlagebedingungen vorsehen, dass entweder eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände eingehalten, eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt oder ein nachhaltiger Index abgebildet wird.

Die geforderte Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände soll bei 75% liegen. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen, beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen. Alternativ zur Mindestinvestitionsquote können Fonds auch eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Aus einem Anlageuniversum werden dabei zum Beispiel die Vermögensgegenstände ausgewählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Schließlich ist die Auflage eines nachhaltigen Investmentvermögens auch über die Nachbildung eines nachhaltigen Index möglich.

Unabhängig davon verfolgt und begleitet die BaFin nach ihren Aussagen die laufenden Arbeiten zum Thema Nachhaltigkeit auf nationaler und internationaler Ebene eng. Das gilt etwa für das Ampelsystem der Deutschen Sustainable Finance-Strategie oder auch die von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO konsultierten Recommendations on Sustainability-Related Practices, Policies, Procedures and Disclosure (an letzterer IOSCO-Konsultation bis 16. August 2021 hatte sich der BAI ebenfalls beteiligt). Die konsultierte BaFin-Richtlinie ergänzt die bereits bestehenden europäischen Vorgaben. Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung regeln, welche Offenlegungspflichten KVGen auf Gesellschafts- und Produktebene berücksichtigen müssen, geben aber nicht vor, wie die Anlagebedingungen eines Investmentvermögens ausgestaltet sein müssen.

Die Konsultation der Richtlinie finden Sie hier:

Konsultation

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