1. Sustainable Finance/Taxonomie: Berichtsentwurf zu weiteren Umweltzielen veröffentlicht

24. September 2021

Am 3. August 2021 hat die Platform on Sustainable Finance (PSF) einen Berichtsentwurf (mit Anhang) mit vorläufigen Empfehlungen zu den technischen Screening-Kriterien (Technical Screening Criteria – TSC) für die verbleibenden vier Umweltziele (Wasser, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Biodiversität und Ökosysteme) im Rahmen der Taxonomie-Verordnung veröffentlicht und bis 24. September 2021 zur Konsultation gestellt. Der Berichtsentwurf der PSF und der dazugehörige Anhang sind über 1.000 Seiten lang.

Die Konsultation besteht aus einem Bericht (Teil A), der den methodischen Ansatz für die Auswahl der relevanten Geschäftsbereiche und die Entwicklung technischer Kriterien erläutert, und dem technischen Anhang (Teil B), in dem konkrete Vorschläge für technische Kriterien für einzelne wirtschaftliche Aktivitäten unterbreitet werden. Diese Vorschläge beziehen sich auf 103 Aktivitäten aus insgesamt 13 Sektoren. Sie umfassen unter anderem weitere Kriterien für nachhaltige Aktivitäten in Bezug auf Immobilien. Neue Kriterien werden insbesondere für die Errichtung und Renovierung bzw. den Erwerb und das Halten von Immobilien vorgeschlagen, die z. B. durch die Begrünung von Dächern wesentlich zum Schutz der Biodiversität beitragen. Die Konsultation schlägt zudem Voraussetzungen vor, unter denen die Errichtung und Renovierung von Gebäuden durch hohe Recyclingquoten einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten kann.

Der Berichtsentwurf konzentriert sich in erster Linie auf die Vorstellung einer ersten Reihe von prioritären Wirtschaftstätigkeiten und Empfehlungsentwürfen für die TSC für die vier nicht klimabezogenen Umweltziele, die einen wesentlichen Beitrag leisten und keinen signifikanten Schaden anrichten (DNSH). Es wurde jedoch auch eine kleine Anzahl von Wirtschaftstätigkeiten und entsprechende Empfehlungsentwürfe für TSC im Zusammenhang mit den Klimaschutz- und Anpassungszielen aufgenommen. Der delegierte Rechtsakt, den die Kommission schließlich (in der ersten Hälfte des Jahres 2022) erlassen wird, wird daher hauptsächlich die verbleibenden vier nicht klimabezogenen Umweltziele sowie einige zusätzliche Kriterien für die ersten beiden Klimaziele abdecken.

Die vorgeschlagene Methodik für die Auswahl und Priorisierung der ersten Gruppe von vorrangigen Wirtschaftstätigkeiten wird im Berichtsentwurf ausführlich erläutert. Die PSF sagt, dass eine Aktivität, die nicht in dieser ersten Gruppe von Aktivitäten enthalten ist, immer noch als Teil einer zweiten Gruppe behandelt werden kann (an der die PSF arbeitet). Es ist wahrscheinlich, dass die Empfehlungen für zusätzliche Aktivitäten und Kriterien, die in diesem zweiten Stapel enthalten sind, in einer späteren Aktualisierung des delegierten Rechtsakts durch die Kommission behandelt werden würden. Daher bedeutet die Nichteinbeziehung der PSF in die erste Gruppe der vorrangigen Tätigkeiten nicht unbedingt, dass die Tätigkeit nicht für die Aufnahme in die EU-Taxonomie in Betracht gezogen wird.

Bei den TSC-Entwürfen im Berichtsentwurf handelt es sich um Arbeitsdokumente, die nicht den endgültigen Standpunkt der PSF darstellen. Auch sind sie für die Kommission nicht bindend. Zweck dieser Konsultation ist es, die TSC-Entwürfe zu verbessern und sie "robuster und brauchbarer" zu machen.

Die PSF wird der Kommission nach Konsultationsende dann im November 2021 einen Abschlussbericht mit ihren endgültigen Empfehlungen vorlegen. Die Kommission wird den Delegierten Rechtsakt voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2022 erlassen. Die Taxonomieverordnung sieht vor, dass der delegierte Rechtsakt ab dem 1. Januar 2023 gelten soll.

Sie finden die Unterlagen unter nachfolgendem Link:

Konsultation

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