1. CMU: EU-Kommission veröffentlicht Gesetzespaket
Am 25. November 2021 verabschiedete die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket, um sicherzustellen, dass Anleger besseren Zugang zu Unternehmens- und Handelsdaten haben. Mit den Vorschlägen werden mehrere wichtige Verpflichtungen aus dem Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion (Capital Markets Union – CMU) erfüllt. Sie werden dazu beitragen, EU-Unternehmen mit Anlegern in Kontakt zu bringen, ihren Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, die Anlagemöglichkeiten für Kleinanleger zu erweitern und die Kapitalmärkte besser zu integrieren.
Das Paket umfasst vier Legislativvorschläge sowie eine Mitteilung, in der erläutert wird, wie die verschiedenen Maßnahmen zusammenpassen. Die Kommission wird im Jahr 2022 weitere CMU-Maßnahmen folgen lassen, darunter einen Vorschlag zur Börsennotierung, einen offenen Finanzrahmen, eine Initiative zur Unternehmensinsolvenz und einen Rahmen für Finanzkompetenz.
Zum Hintergrund: Im Jahr 2015 hatte die EU-Kommission ihren ersten Aktionsplan zum Aufbau einer Kapitalmarktunion angenommen, dessen Hauptziel es war, den Prozess der Schaffung eines einheitlichen Kapitalmarkts in der EU einzuleiten, der die bestehende Marktfragmentierung verringern und mehr Mittel für die kapitalmarktbasierte Finanzierung europäischer Unternehmen mobilisieren würde. Fast fünf Jahre nach der Veröffentlichung ihres ersten Aktionsplans hat die Kommission im September 2020 ihren überarbeiteten Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vorgestellt, der auf die neuen wirtschaftlichen Prioritäten der EU, die Erholung von der durch die Pandemie verursachten Wirtschaftskrise und den Übergang zu einer digitalen und nachhaltigen Wirtschaft zugeschnitten ist.
Das nunmehr veröffentlichte Paket von vier Legislativvorschlägen enthält folgende Punkte:
- Verordnung zur Einrichtung einer europäischen zentralen Zugangsstelle (European Single Access Point – ESAP)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (European-long-term investment funds (ELTIFs), also den ELTIF-Review)
- Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und der OGAW-Richtlinie, also den Review des AIFMD- und des UCITS-Regulierungsrahmens
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR).
Die einzelnen Maßnahmen des Pakets werden in separaten Beiträgen dieser BAI Infomail dargestellt.
Sie finden alle Dokumente (Pressemitteilung, FAQs, Impact Assessments, Factsheets, Gesetzesvorschläge etc.) unter dem nachfolgenden Link:
Die Pressemitteilung des BAI zum CMU-Legislativpaket finden Sie unter nachfolgendem Link:
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