5. CMU/ESAP: EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für Verordnung zur Schaffung eines ESAP
Die EU-Kommission veröffentlichte am 25. November 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines European Single Access Points (ESAP). Demnach soll eine EU-weite digitale Plattform für investitionsrelevante Unternehmensinformationen finanzieller sowie nicht-finanzieller Art geschaffen werden. Diese Plattform soll alle Informationen, zu deren Veröffentlichung Unternehmen nach Unionsrecht verpflichtet sind, bündeln und einen kostenfreien Zugang zu diesen für die Allgemeinheit bieten. Damit soll der Zugang zu Unternehmensinformationen, welche relevant für Kapitalmärkte, Financial Services und Sustainable Finance (siehe dazu nachstehend die weiteren Informationen) sind, erleichtert werden.
Außerdem könnten Unternehmen dem ESAP weitergehende Informationen auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen, um dem Kapitalmarkt umfassendere Informationen insbesondere bezüglich ESG zu liefern.
Die Marktteilnehmer (z.B. KVGen) sollen die ESAP-Daten direkt, diskriminierungs- und gebührenfrei beziehen können. Die Daten sollen über ein nutzerfreundliches Webportal in allen EU-Amtssprachen verfügbar und über eine API-Schnittstelle zugänglich sein. Darüber hinaus soll es eine Suchfunktion geben und die Möglichkeit, große Datenmengen herunterzuladen. Der LEI dient als verpflichtende Identifikation.
Nachhaltigkeitsdaten
- Unternehmen sollen ab Anfang 2024 die Angaben nach Art. 8 Abs. 2 der Taxonomie-Verordnung zum taxonomiekonformen Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Ausgaben an den ESAP liefern.
- Jahresabschlüsse und Lageberichte auf Unternehmens- bzw. Konzernebene sind ab Anfang 2025 an den ESAP zu übermitteln. Nach Abschluss der CSRD-Gesetzgebung werden diese auch die Nachhaltigkeitsberichte, einschließlich der detaillierten Angaben nach Art. 8 Taxonomie-Verordnung, umfassen.
- Art. 3 ESAP-Verordnungsentwurf eröffnet die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage Daten in den ESAP einzuliefern, sofern bestimmte technische und qualitative Standards eingehalten werden. Dies trägt unserer Forderung Rechnung, dass auch Unternehmen aus Drittstaaten, die nicht der künftigen CSRD unterliegen werden, den ESAP nutzen können, um europäische Investoren mit relevanten Nachhaltigkeitsdaten zu versorgen.
Der ESAP ist ein begrüßenswerter Vorstoß und vermag eines der großen Probleme anzugehen, die Finanzmarktteilnehmer – wie KVGen – im Rahmen der Pflichten aus der Sustainable Finance Initiative sich gegenübersehen: Finanzmarktteilnehmer haben aufgrund der SFDR und der Taxonomie zahlreiche Offenlegungspflichten zu erfüllen, die sie im Grunde nur mit Daten der Zielunternehmen der Realwirtschaft erfüllen können. Wenn nun diese Unternehmen der Realwirtschaft (auch) Adressaten des ESAP sind und dort die relevanten Daten hochgeladen und von FMPs ebendort kostenfrei und elektronisch bezogen werden können, vermag dies die aktuell bestehende Datenlücke in einem entscheidenden Bereich zu füllen oder zumindest zu verkleinern.
Fondsdaten
- OGAWs sollen ab 2026 Informationen zu den Prospekten, Halbjahres- und Jahresberichten, zu den wesentlichen Anlegerinformationen sowie zur Veröffentlichung der Anteilscheinpreise an den ESAP einliefern.
- Für AIFs muss ab 2026 die Liste der zugelassenen AIFs bereitgestellt werden. Weitergehende AIF-Anlegerinformationen müssen nicht an den ESAP geliefert werden.
- Fondsgesellschaften und andere Finanzmarktteilnehmer sollen ab Anfang 2025 nachhaltigkeitsbezogene Informationen, die nach Art. 3 bis 5 sowie Art. 10 SFDR im Internet veröffentlicht werden müssen, über die nationalen Sammelstellen an den ESAP weitergeben.
- PRIIP-Hersteller müssen ab Anfang 2026 Informationen zu den Basisinformationsblättern an den ESAP übermitteln.
- Eine Liste der Geldmarktfonds sowie der ELTIFs soll ab 2026 über den ESAP abrufbar sein.
Der ESAP soll zum 31. Dezember 2024 zur Verfügung stehen.
Den Vorschlag für die ESAP-Verordnung finden Sie hier:
Die EU-Kommission hat die ESAP-Verordnung bis 31. Januar 2022 zur Konsultation gestellt. Die Unterlagen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Der ESAP-Verordnungsvorschlag wird ergänzt durch 21 Änderungsvorschläge für EU-Verordnungen und 16 für EU-Richtlinien (z.B. OGAW-Richtlinie/ AIFMD). Die Vorgaben sollen gewährleisten, dass die ESMA alle aufsichtsrechtlich notwendigen Daten erhält. Die im Rahmen der Errichtung des ESAP weiteren Richtlinien, die geändert und zur Konsultation gestellt werden, finden Sie nachfolgend:
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