14. ESMA/EBA: Berichte zu RTS für Crowdfunding-Dienstleister veröffentlicht
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Regulierungsbehörde für die Wertpapiermärkte der EU, hat am 10. November 2021 einen Abschlussbericht über technische Standards (RTS und ITS) im Rahmen der Crowdfunding-Verordnung (ECSPR) veröffentlicht. Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Harmonisierung des neuen europäischen Crowdfunding-Systems.
Der Bericht deckt alle 12 Mandate der ESMA in diesem Bereich ab, darunter vier mit einer gesetzlichen Frist bis Mai 2022. Da die ECSPR am 10. November 2021 in Kraft treten wird, beschloss die ESMA, alle ihre technischen Mandate gleichzeitig zu erfüllen, um den zuständigen Behörden und Interessengruppen eine Orientierungshilfe zu bieten.
Die 12 Standards in dem Bericht decken alle Anlegerschutzaspekte im Rahmen der ECSPR ab, nämlich:
- Bearbeitung von Beschwerden;
- Interessenkonflikte;
- Geschäftskontinuitätsplan;
- Zulassung;
- Informationen über die Ausfallquote;
- Einstiegswissenstest und Simulation der Verlusttragfähigkeit;
- Informationsblatt für wichtige Investitionen;
- Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden;
- Berichterstattung;
- Notifizierung der nationalen Bestimmungen über die Vertriebsanforderungen an die ESMA;
- Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden; und
- Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA
Die Entwürfe technischer Standards wurden auf der Grundlage der während der Konsultation erhaltenen Rückmeldungen geändert und verbessert.
Nächste Schritte: Die Entwürfe der technischen Standards wurden der Europäischen Kommission vorgelegt, die das Anerkennungsverfahren einleiten wird. In der Zwischenzeit wird die ESMA ihre Arbeiten zur aufsichtlichen Konvergenz fortsetzen, insbesondere durch die Herausgabe von Fragen und Antworten, um die zuständigen Behörden und Interessengruppen in den ersten Monaten der Anwendung der ECSPR weiter zu unterstützen.
Am 9. November 2021 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihren Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS), in denen die Informationen festgelegt sind, die Crowdfunding-Dienstleister, die eine individuelle Portfolioverwaltung von Krediten anbieten, den Anlegern in Bezug auf die Methode zur Bewertung des Kreditrisikos und auf jedes einzelne Portfolio zur Verfügung stellen müssen. Im Auftrag der Verordnung über europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSP) spezifizieren die RTS-Entwürfe auch die Strategien, Verfahren und organisatorischen Vorkehrungen, die Crowdfunding-Dienstleister in Bezug auf alle Notfallfonds, die sie den Anlegern anbieten, vorhalten müssen. Diese RTS sind das erste von zwei Mandaten, die der EBA erteilt wurden, um zu einem soliden Aufsichts- und Offenlegungsrahmen für Crowdfunding-Dienstleister beizutragen. Die RTS-Entwürfe verlangen von Crowdfunding-Dienstleistern den Nachweis, dass die für die Kreditrisikobewertungen verwendeten Messverfahren auf einer ausreichenden Anzahl von Elementen beruhen und der Komplexität und Höhe der Risiken angemessen sind, die i) dem einzelnen Projekt, ii) dem Portfolio und iii) dem Projekteigentümer zugrunde liegen. Darüber hinaus legt der RTS-Entwurf die Informationen fest, die Crowdfunding-Plattformen offenlegen müssen, nämlich die Hauptmerkmale jedes einzelnen Portfolios.
Nächste Schritte: Die Entwürfe der technischen Regulierungsstandards wurden der Kommission zur Billigung vorgelegt (und werden anschließend vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft), bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Sie finden den Bericht von ESMA unter nachfolgendem Link:
Den Bericht von EBA finden Sie hier:
zum Inhaltsverzeichnis