10. IFD/CRD: EBA aktualisiert Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik im Rahmen der IFD
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre überarbeiteten Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik für Wertpapierfirmen im Rahmen der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) veröffentlicht, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) entwickelt wurden. Das Dokument enthält Einzelheiten darüber, wie die Bestimmung über die Vergütung von Wertpapierfirmen der Klasse 2 angewendet werden sollte. Die Leitlinien – die am 30. April 2022 in Kraft treten werden – sollen mit den bestehenden Leitlinien der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) übereinstimmen und Ungleichheit und Diskriminierung bei der Vergütung bekämpfen.
Unabhängig davon veröffentlichte die EBA auch ihren Abschlussbericht über Leitlinien zur internen Governance für Wertpapierfirmen im Rahmen der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD). Das Papier legt fest, wie die IFD-Governance-Bestimmungen von Wertpapierfirmen der Klasse 2 angewandt werden sollten, und umreißt eine Reihe von Anforderungen, die ein angemessenes Risikomanagement der Wertpapierfirmen gewährleisten sollen. Die Leitlinien werden am 30. April 2022 in Kraft treten.
Die Leitlinien zur Vergütungspolitik finden Sie unter nachfolgendem Link:
Hier finden Sie die Leitlinien zur internen Governance:
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