13. Non-Performing Loans: Richtlinie über Kreditvermittler und Kreditkäufer vom EU-Rat angenommen
Am 9. November 2021 wurde die vorgeschlagene Richtlinie über Kreditvermittler und Kreditkäufer vom EU-Rat angenommen. Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament im Oktober zugestimmt. Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.
Die Richtlinie gilt nur für notleidende Kredite (Non-Performing Loans – NPL), die von einem in der EU ansässigen Kreditinstitut ausgegeben wurden. Kreditdienstleister, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, müssen in ihrem Heimatland eine Zulassung erhalten und haben dann das Recht, diese Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu erbringen.
Kreditkäufer, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, müssen nicht gemäß der Richtlinie reguliert werden und unterliegen keinen zusätzlichen Anforderungen für den Kauf von NPLs, außer denen, die in der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie oder im geltenden Verbraucherschutz-, Vertrags-, Zivil- oder Strafrecht vorgesehen sind.
Sie finden den Richtlinien-Entwurf unter nachfolgendem Link:
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