11. PRIIPs/OGAW: Verlängerung der Übergangsregelung beschlossen

07. December 2021

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat nun die Verlängerung der Übergangsregelung für Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Rahmen der Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsnehmer (PRIIPs) gebilligt. Der so genannte PRIIPs/UCITS-Quick-Fix stellt sicher, dass (i) OGAW-Verwalter den Anlegern bis zum 1. Januar 2023 kein Basisinformationsblatt (KID) zur Verfügung stellen müssen, bevor ihnen ein Finanzprodukt angeboten wird, und (ii), dass Anleger, sobald OGAW-Verwalter der PRIIPs-Verordnung unterliegen, nicht mehr das OGAW-Basisinformationsblatt (KIID) erhalten. Die neuen Vorschriften dürften nach der endgültigen Verabschiedung im Rat bis Ende des Jahres im Amtsblatt veröffentlicht werden. In der Zwischenzeit wird der delegierte Rechtsakt zur Einführung technischer Änderungen am PRIIPs-KID, den die Kommission im September angenommen hat, ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Ausführlichere Informationen finden Sie in der letzten Infomail:

BAI Infomail VII/2021, Beitrag Nr. 9

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