8. IFR: Durchführungsverordnung zum aufsichtlichen Reporting im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Im EU-Amtsblatt Nr. L 458 vom 22. Dezember 2021 ist die „Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284 der Kommission vom 10. Dezember 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen“ bekannt gemacht worden.
Sie finden die IFR-DVO unter nachfolgendem Link:
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