22. MiFID II: ESMA Stellungnahme zur Aussetzung der RTS 27-Berichte
ESMA hat eine Stellungnahme zur Förderung des koordinierten Vorgehens der nationalen zuständigen Behörden (NCAs) im Zusammenhang mit der vorübergehenden Aussetzung der Verpflichtung von Handelsplätzen in Artikel 27 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), herausgegeben.
Die Änderungsrichtlinie (EU) 2021/3383, welche Teil des Kapitalmarkt-Erholungspakets ist, beinhaltet die vorübergehende Aussetzung der Verpflichtung für Handelsplätze in Artikel 27 Absatz 3 MiFID II, welche in der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2017/5754 (RTS 27) näher ausgeführt ist. Diese Verpflichtung sieht vor, dass Handelsplätze öffentlich Daten zur Verfügung stellen, welche die Qualität der Ausführung von Transaktionen an ihren Plätzen betrifft (RTS 27-Berichte).
ESMA erkennt das Ziel der Aussetzung und die spezifischen Probleme an, die in der Änderungsrichtlinie im Hinblick auf die Nützlichkeit der RTS 27-Berichte identifiziert wurden. Sie erwartet daher von den NCAs, dass sie Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Handelsplätzen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung der RTS 27-Berichte bis zu dem Zeitpunkt, an dem die nationalen Umsetzungsmaßnahmen der Änderungsrichtlinie diese Verpflichtung in nationales Recht aufschieben, nicht prioritär behandeln.
Die Stellungnahme der ESMA finden Sie hier:
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