26. MiFID II: ESMA veröffentlicht Leitlinien zu den Anforderungen an die Compliance-Funktion

11. Mai 2021

ESMA veröffentlicht Leitlinien zu bestimmten Aspekten der Anforderungen der MiFID II-Compliance-Funktion.

Die Leitlinien gelten für die zuständigen Behörden und für die folgenden Finanzmarktteilnehmer: i) Wertpapierfirmen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten oder beim Verkauf oder der Beratung von Kunden in Bezug auf strukturierte Einlagen; ii) Kreditinstitute bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten oder beim Verkauf oder der Beratung von Kunden in Bezug auf strukturierte Einlagen;  iii) Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), wenn sie die in Artikel 6 Absatz 3 der OGAW-Richtlinie genannten Dienstleistungen im Einklang mit Artikel 6 Absatz 4 der MiFID II erbringen; und iv) Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), wenn sie die in Artikel 6 Absatz 4 der AIFMD genannten Dienstleistungen im Einklang mit Artikel 6 Absatz 6 der MiFID II erbringen.

Sie gelten in Bezug auf Artikel 16 Absatz 2 der MiFID II und Artikel 22 der delegierten Verordnung MiFID II. Ziel dieser Leitlinien ist es, kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken innerhalb des ESFS einzuführen und die gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung bestimmter Aspekte der MiFID II-Compliance-Funktion in Bezug auf die in Absatz 2 genannten Anforderungen sicherzustellen.

ESMA erwartet außerdem, dass diese Leitlinien eine größere Konvergenz bei der Auslegung der Anforderungen der MiFID II-Compliance-Funktionen und bei den Aufsichtsansätzen fördern, indem sie sich auf eine Reihe wichtiger Fragen konzentrieren und dadurch den Wert der bestehenden Standards erhöhen.  Indem sie dazu beiträgt, dass Firmen einheitliche regulatorische Standards einhalten, erwartet die ESMA eine entsprechende Stärkung des Anlegerschutzes.

Sie finden die Leitlinien unter folgendem Link:

Guidelines

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