11. AIFMD: ECON und EU-Rat treiben Review voran

24. Mai 2022

Am 16. Mai 2022 veröffentlichte der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments seinen Berichtsentwurf zur Überprüfung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD), der von der Berichterstatterin Isabel Benjumea (EVP, Spanien) verfasst wurde. Insgesamt führen die Änderungsanträge der Berichterstatterin zu einer größeren Flexibilität in den meisten Bereichen des Kommissionsvorschlags, einschließlich der Übertragung, der Liquiditätsmanagement­instrumente (LMTs) und des neuen Rahmens für Kreditfonds (loan-originating funds), neben anderen Bereichen.

Insbesondere ersetzt der Berichtsentwurf die vorgeschlagenen "Auslagerungsmeldungen" (delegation notifications) durch aufsichtliche Meldepflichten, die Informationen über die Übertragung von Portfolio-/Risikomanagementfunktionen umfassen (z.B. Informationen über die Beauftragten, die übertragenen Funktionen, die Art der Übertragung, die vom AIFM durchgeführten Due-Diligence-Maßnahmen und die geltenden Regelungen zur Unterbeauftragung). In Bezug auf LMTs gewährt der Berichterstatter den Verwaltern mehr Flexibilität, um das Liquiditätsrisiko anzugehen, und schränkt damit die vorgeschlagenen (De-)Aktivierungsbefugnisse für die zuständigen nationalen Behörden (NCAs) erheblich ein. Außerdem sollen neu eingeführte RTS-Kompetenzen der ESMA wegfallen; dass die Verantwortung für einen AIF primär bei dessen Manager liegt (AIFM), wird nochmals explizit in den Erwägungsgründen aufgegriffen. Daher wird ferner diskutiert, dass die Befugnis Liquidity Management Tools zu aktivieren und deaktivieren auch nur in Ausnahmefällen den Behörden zukommen soll. In Bezug auf Kreditfonds streicht der Berichtsentwurf einige produktspezifische Anforderungen, wie z.B. den 5%igen Risikoselbstbehalt und die Anforderungen an die geschlossene Struktur (im Falle des letzteren, wenn AIFMs "Liquiditätsrobustheit" nachweisen können), während keine Obergrenze für die Hebelwirkung solcher Fonds hinzugefügt wird. Positiv ist ebenfalls anzumerken, dass die 60 % - Schwelle, die zwangsweise zu einem closed-ended Fund führen soll, so vom ECON nicht akzeptiert wird. Die Idee ist, dass zusätzlich die Liquidität als Maßstab eine Rolle spielen soll. Darüber hinaus schlägt der Berichterstatter vor, die Definition des "professionellen Anlegers" zu erweitern, um vermögende Privatpersonen und Family Offices zu erfassen. Schließlich fordert der Berichterstatter die Kommission auf, die Einführung eines Verwahrstellenpasses gebührend zu prüfen, einschließlich der Vorteile, die sich daraus ergeben, wie z. B. Kostensenkungen, die Möglichkeit der Auswahl wettbewerbsfähigerer Verwahrstellendienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten und die Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten für Verwalter.

Nächste Schritte: Der ECON-Ausschuss wird Mitte Juni eine Sitzung zum Meinungsaustausch über den Berichtsentwurf abhalten. Die Frist für Änderungsanträge ist auf den 27. Juni 2022 festgesetzt worden. Der BAI wird die vorgeschlagenen Änderungen des ECON sorgfältig prüfen. Insgesamt scheinen die Vorschläge in die richtige Richtung zu gehen.

Sie finden den ECON-Bericht unter nachfolgendem Link:

ECON-Bericht zum AIFMD-Review

Der Vorschlag zum AIFMD-Review der EU-Kommission vom November 2021 findet sich hier:

AIFMD-Review

Ein Briefing der EU-Parlamentsdienste zum AIFMD-Review finden Sie hier:

Briefing

Im EU-Rat unter Führung der französischen Ratspräsidentschaft wird der AIFMD-Review ebenfalls mit Hochdruck vorangetrieben. Hauptdiskussionspunkte sind insbesondere die Bereiche Delegation, LMTs und Kreditvergabe. Während es im Rahmen der Auslagerung insbesondere um weitere Reportingpflichten und die Zuständigkeiten zwischen den NCAs und ESMA geht, sind bei den LMTs Anzahl und Ausgestaltung der jeweiligen Tools streitig, z.B. auch in Bezug auf Side Pockets bzw. Redemption in kinds; ebenso ob und unter welchen Umständen NCAs derartige LMTs anordnen dürfen, denn derartige Markteingriffe sind weiterhin sehr kritisch zu sehen und sollten in der Verantwortung des AIFM verbleiben. Bei der Kreditvergabe durch AIFs sind die Einzelheiten zum Einsatz von Leverage, insbesondere der Leverage Cap (150% bezogen auf NAV, oder alternativ 300% einschließlich Einsatz von Derivaten) strittig, ebenso der vorgeschlagene Selbstbehalt i.H.v. 5% bei der Weitergabe von Krediten, die Möglichkeiten, Kredite an Verbraucher zu gewähren und die Ausgestaltung einer Bestandsschutz- und Übergangsregelung. Die ursprünglich vorgeschlagene Regelung, dass ab einem Schwellenwert von 60% Darlehensvergabe der Fonds als geschlossenes Vehikel strukturiert sein muss, scheint auch im Rat keine Mehrheit mehr zu finden, stattdessen wird ein flexiblerer Ansatz favorisiert, der insbesondere auch mit dem Einsatz von LMTs verknüpft wird. Auch hier stehen wir weiter im Austausch mit den beteiligten Gremien. Mitte Juni ist zu diesem Dossier ein finales ECONFIN-Meeting angesetzt.

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