12. ELTIF: ECON und EU-Rat treiben Review voran
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat am 26. April 2022 eine kurze Diskussion über die Änderungsanträge zum Entwurf des Berichts über die Überprüfung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) geführt.
Die Abgeordneten haben insgesamt 210 Änderungsanträge eingereicht, die sich klar in zwei Gruppen aufteilen:
- ECR, EVP, Renew und ID forderten eine weitere Flexibilisierung des Rahmens, um ELTIF attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen, während
- S&D und Grüne mehr Schutz für Kleinanleger und eine stärkere Ausrichtung an Nachhaltigkeitszielen forderten.
Insgesamt fassten der Berichterstatter Michiel Hoogeveen (ECR, NL) und die Schattenberichterstatter während der Debatte hauptsächlich ihre eigenen Änderungsanträge zusammen, obwohl es auch einige Reaktionen auf die Vorschläge anderer Fraktionen gab, einschließlich Kritik an den nachhaltigkeitsbezogenen Änderungsanträgen der Grünen und der S&D. Der ECON-Ausschuss wird voraussichtlich Mitte Juni 2022 über den Berichtsentwurf abstimmen.
Sie finden den Berichtsentwurf und die Änderungsanträge unter nachfolgendem Link:
Am 24. Mai 2022 wird der EU-Rat voraussichtlich seinen Standpunkt (sog. „General approach“) zur überarbeiteten ELTIF-Verordnung festlegen. Die Verordnung legt bekanntlich einheitliche Regeln für die Zulassung, die Anlagepolitik und die Bedingungen für die Tätigkeit von alternativen Investmentfonds (AIF) fest, die in der Union als europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) vertrieben werden. Ziel des Review-Prozesses ist es, im Einklang mit dem Unionsziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums Kapital für langfristige Investitionen zu generieren und zu lenken.
Das Verfahren im Rat findet parallel zu demjenigen im Europäischen Parlament (siehe vorstehend) statt. Im Rahmen der laufenden Diskussionen ist vorgesehen, neben einigen Änderungen zur Harmonisierung mit dem Wortlaut der EU-Gesetzgebung sowie Streichung von Anforderungen, die schon durch MiFID II abgedeckt sind, insbesondere Kleinanleger besser zu schützen, Bestandsschutz- und Übergangsregelungen einzuführen und Investitionen von ELTIFs in OGAW zu privilegieren.
Konkret könnte dies bedeuten, dass OGAW von den Regelungen zur Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung (Art. 13) ausgenommen werden.
Außerdem soll die Barkreditaufnahme höchstens 30% des ELTIF-Werts betragen. Professionelle Investoren sind von dieser Regelung zwar ausgenommen, jedoch wurde von der Kommission zunächst nur eine Grenze von 50% vorgeschlagen (Art. 16).
Außerdem plant der EU-Rat zusätzliche Transparenz- und Offenlegungspflichten sowie schriftliche Risikowarnungen an und für Kleinanleger (Art. 30).
Einen Überblick finden Sie im nachstehend verlinkten Briefing der EU-Parlamentsdienste:
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