17. Non-performing Loans: Vorläufige Einigung angenommen

21. Juli 2021

In Beitrag Nr. 25 der vergangenen Infomail IV/2021 berichteten wir bereits ausführlich über die vorläufige Einigung über die NPL-Richtlinie. Diese wurde mittlerweile von den EU-Verhandlern angenommen. Konkret sollen mit der Richtlinie einheitliche Regelungen für Kreditdienstleister und Kreditkäufer geschaffen werden, deren Handelsobjekte von Kreditinstituten ausgegebene notleidende Kredite (NPLs) sind. Mit diesen neuen Regelungen soll der europäische Sekundärmarkt für NPLs unterstützt und die Rechte der Kreditnehmer garantiert werden. Letzteres soll sichergestellt werden, indem eine bestimmte Behörde im Herkunftsmitgliedstaat Kreditbetreuer autorisieren und beaufsichtigen darf, in Kooperation mit Behörden von anderen Mitgliedstaaten.

Nach der formalen Überarbeitung, Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Regelungen binnen zwei Jahre nach Inkrafttreten in jeweils nationales Recht umgesetzt werden.

Hier finden Sie die vorläufige politische Einigung vom 4. Juni 2021:

Provisional political agreement

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