3. Sustainable Finance: EU-Kommission veröffentlicht Green Bond Standard (EU GBS)
Ebenfalls zusammen mit der erneuerten Sustainable Finance Strategy hat die EU-Kommission am 6. Juli 2021 den Green Bond Standard (EU GBS) veröffentlicht.
Die Einrichtung eines EU GBS war eine der vorgeschlagenen Maßnahmen im Aktionsplan der Kommission von 2018 zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Der am 6. Juli 2021 veröffentlichte EU-GBS-Vorschlag basiert weitgehend auf den Empfehlungen der Technischen Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (TEG – Technical Expert Group) und wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des Mitgesetzgebungsverfahrens vorgelegt.
Dieser Vorschlag zielt darauf ab, einen gemeinsamen Rahmen für die Regeln in Bezug auf die Verwendung der Bezeichnung "Europäische grüne Anleihe" oder "EU GB" in Übereinstimmung mit der Taxonomie-Verordnung zu schaffen. Es handelt sich um einen freiwilligen Standard, der allen privaten und öffentlichen Emittenten innerhalb und außerhalb der EU zur Verfügung steht, die grüne Anleihen ausgeben möchten. Sobald der EU GBS verabschiedet ist, soll er einen „Gold-Standard“ dafür setzen, wie Unternehmen und öffentliche Stellen durch grüne Anleihen Geld auf den Kapitalmärkten aufnehmen können, während sie gleichzeitig strenge Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, Bedenken bezüglich Greenwashing ausräumen und die Marktintegrität schützen, um sicherzustellen, dass sie legitime Umweltprojekte finanzieren.
Insbesondere sollen die Emittenten ein robustes Instrument haben, um zu zeigen, dass sie grüne Projekte finanzieren, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen; und die Investoren, die die Anleihen kaufen, sollen darauf vertrauen können, dass ihre Investitionen nachhaltig sind, wodurch das Risiko von Greenwashing reduziert werden soll.
Wie von der EU-Kommission detailliert beschrieben, sind die Hauptmerkmale der EU GBS die folgenden:
- Inklusiv (inclusive): Sie wird allen EU- und Nicht-EU-Emittenten offenstehen, einschließlich Unternehmen, Staaten, Finanzinstituten, Emittenten von gedeckten Schuldverschreibungen und Asset-Backed Securities. Spezifische, begrenzte Flexibilität wird für staatliche Emittenten vorgesehen.
- Freiwillig (voluntary): Es wird ein freiwilliger Standard sein, der einheitliche Anforderungen für alle Emittenten von Anleihen festlegt, die ihre Anleihe als "European Green Bond" oder "EU GBS" bezeichnen möchten.
- Abgestimmt auf die EU-Taxonomie (Aligned with the EU Taxonomy): Der Standard verlangt, dass Emittenten 100% der durch ihre Anleihe eingenommenen Mittel (Erlöse) bis zur Fälligkeit der Anleihe in wirtschaftliche Aktivitäten investieren, die die Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen.
- Unterstützung von Emittenten im Übergang (Supporting issuers in transition): Europäische grüne Anleihen können zur Finanzierung langfristiger Projekte (Laufzeit bis zu 10 Jahren) verwendet werden, die eine wirtschaftliche Aktivität umwandeln, um der EU-Taxonomie zu entsprechen.
- Externe Überprüfung (External review): Europäische grüne Anleihen werden von einem externen Prüfer geprüft, um sicherzustellen, dass die Anleihen mit der EU-GBS-Verordnung konform sind, insbesondere im Hinblick auf die Taxonomie-Ausrichtung der finanzierten Projekte. Externe Prüfer werden bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registriert sein und müssen die Bedingungen für die Registrierung fortlaufend erfüllen.
- Grandfathering: Im Falle einer Änderung der technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie nach der Emission einer Anleihe können Emittenten für weitere fünf Jahre auf die bereits bestehenden Kriterien zurückgreifen.
Die Kommission selbst nennt vier Hauptcharakteristika:
- Taxonomie-Anpassung (Taxonomy-Alignment): Die durch die Anleihe aufgebrachten Mittel sollten vollständig für Projekte verwendet werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen
- Transparenz (Transparency): Volle Transparenz über die Verwendung der Anleiheerlöse durch detaillierte Berichtspflichten
- Externe Überprüfung (External Review): Alle europäischen grünen Anleihen müssen von einem externen Prüfer überprüft werden, um die Einhaltung der Verordnung und die Ausrichtung der finanzierten Projekte an der Taxonomie sicherzustellen
- Beaufsichtigung der Prüfer durch die Europäische Wertpapiermarktaufsicht (ESMA) (Supervision by the European Securities Markets Authority (ESMA) of reviewers): Externe Prüfer, die Dienstleistungen für Emittenten europäischer grüner Anleihen erbringen, müssen bei der ESMA registriert sein und von dieser beaufsichtigt werden. Dies wird die Qualität ihrer Dienstleistungen und die Zuverlässigkeit ihrer Prüfungen sicherstellen, um Investoren zu schützen und die Marktintegrität zu gewährleisten
Sie finden die Informationen zum EU GBS unter nachfolgenden Links:
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