9. AIFMD: Veröffentlichung des Standpunktes im Rat zum Review

28. Juni 2022

Der EU-Rat unter Führung der französischen Ratspräsidentschaft hat am 21. Juni 2022 seinen Standpunkt zum AIFMD-Review abgegeben. Im Vorfeld waren Hauptdiskussionspunkte insbesondere die Bereiche Delegation/Auslagerung, LMTs und Kreditvergabe (loan origination).

In seinem nun veröffentlichten Standpunkt betont der Rat, wie wichtig eine konsequente Harmonisierung im Bereich des Liquiditätsmanagements ist. Dazu verändert er teilweise nochmals die Definitionen und erweitert die Pflichten, die mit der Aktivierung oder Deaktivierung von Liquiditätsmanagementinstrumenten (Liquidity Management Tools – LMTs) einhergehen und beschränkt die Kompetenzen der NCAs. Wie auch der ECON-Ausschuss (s. oben) rückt der Rat in seinem Standpunkt von den vorgeschlagenen starren Grenzwerten ab. So wird beispielsweise die 5%-Selbstbehaltsklausel bei Kreditvergabe durch flexiblere Regelungen ersetzt. Die ursprünglich vorgeschlagene Regelung, dass ab einem Schwellenwert von 60% Darlehensvergabe der Fonds als geschlossenes Vehikel strukturiert sein muss, fand auch im Rat keine Mehrheit, stattdessen wird ein flexiblerer Ansatz favorisiert, der insbesondere auch mit dem Einsatz von LMTs verknüpft wird. Außerdem wird die Gruppe weiter eingeschränkt, an die die Kreditvergabe stattfinden darf, und Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit eingeräumt, Verbraucher gänzlich als Kreditnehmer auszuschließen. Außerdem sind die Einzelheiten zum Einsatz von Leverage nun geklärt: Der AIFM muss sicherstellen, dass die Hebelfinanzierung eines von ihm verwalteten kreditgebenden AIF nicht mehr als 150% des Nettoinventarwerts des AIF ausmacht. Informationspflichten den Anlegern gegenüber werden etwas gelockert (jährlich statt vierteljährlich), und der Rat hat Bestandsschutz- und Übergangsregelungen einfügt.

In Bezug auf das Risiko- und Liquiditätsmanagement sieht der Rat zudem die Möglichkeit vereinfachter Anforderungen für Gesellschafterdarlehen vor. Außerdem präzisiert der Rat die Vorschriften für die Auslagerung und die Übertragung bestimmter Funktionen der Fondsmanager an Dritte und verstärkt die Zusammenarbeit bei der Aufsicht in diesem Bereich. Er führt neue Meldepflichten für Übertragungsvereinbarungen ein, um die Überwachung und Beaufsichtigung der Anwendung des EU-Rechtsrahmens zu verbessern. Durch präzisere Meldepflichten für die Auslagerung sollen die Möglichkeiten zur Gründung von Briefkastenfirmen eingeschränkt werden. Außerdem verschärft der Rat die Anforderungen an die Errichtung von Verwahrstellen in einem anderen EU-Staat.

Im Europäischen Parlament mussten die ECON-Abgeordneten ihre Änderungsanträge zum Berichtsentwurf des Berichterstatters bis zum 27. Juni einreichen. Die Prüfung der Änderungsanträge wird irgendwann in der letzten Augustwoche 2022 stattfinden.

Den Standpunkt des Rats vom 21. Juni 2022 finden Sie hier:

Standpunkt des Rates

Der Vorschlag zum AIFMD-Review der EU-Kommission vom November 2021 findet sich hier:

AIFMD-Review

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