15. CSDR: ESMA verschiebt Anwendung der CSDR-Pflicht zum Erwerb von Anteilen

28. Juni 2022

ESMA hat am 2. Juni 2022 einen Abschlussbericht zur Änderung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Abwicklungsdisziplin veröffentlicht, um die Anwendung der CSDR-Pflicht zum Erwerb von Anteilen um drei Jahre zu verschieben.

Die vorgeschlagene Änderung basiert auf den erwarteten Änderungen der CSDR-Buy-in-Regelung, die im Legislativvorschlag der Kommission für die CSDR-Überprüfung vorgestellt wurden, sowie auf der Änderung der CSDR durch die ebenfalls veröffentlichte DLT-Pilotverordnung, die es der ESMA ermöglicht, einen späteren Starttermin für die CSDR-Buy-in-Regelung vorzuschlagen.

Die CSDR-Regelung zur Abwicklungsdisziplin gilt seit dem 1. Februar 2022.

Im Dezember 2021 veröffentlichte die ESMA eine Erklärung, um klarzustellen, dass die Anwendung und Beaufsichtigung der meisten CSDR-Anforderungen zur Abwicklungsdisziplin, insbesondere die Meldung von Abwicklungsfehlern und die Bargeld-Sanktionsregelungen, wie geplant fortgesetzt werden, dass die ESMA jedoch erwartet, dass die NCAs den Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf die Anwendung der Buy-in-Regelung keine Priorität einräumen. 

Die Erklärung der ESMA bleibt bestehen, bis die Buy-in-Regelung formell ausgesetzt wird.

Dieser RTS-Entwurf wird der Europäischen Kommission zur Genehmigung in Form einer delegierten Verordnung der Kommission übermittelt. Nach der Billigung durch die Europäische Kommission unterliegt die delegierte Verordnung der Kommission der Nichtbeanstandung durch das Europäische Parlament und den Rat.

Sie finden den Bericht unter dem folgenden Link:

Final Report

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