19. Diverse Meldungen:

28. Juni 2022
  • Das Network for Greening the Financial System (NGFS) hat sein Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022-2024 veröffentlicht. In diesen drei Jahren wird sich das NGFS auf die folgenden Prioritäten konzentrieren: (i) Aufsichtspraktiken in Bezug auf den Umgang mit klimabedingten Risiken; (ii) Entwurf und Analyse von Klimaszenarien; (iii) Auswirkungen des Klimawandels auf die Geldpolitik; (iv) Leitlinien für Zentralbanken für den Übergang zu einer Netto-Nullzinspolitik; (v) naturbedingte Finanzrisiken; und (vi) Kapazitätsaufbau für seine Mitglieder. Darüber hinaus plant die NGFS, diese Ziele durch vier neu eingerichtete Arbeitsgruppen und zwei Task Forces zu erreichen, die sich jeweils einer der Prioritäten widmen.
  • Die ESAs haben am 1. Juni 2022 einen gemeinsamen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Vollständigkeit, Angemessenheit und Einheitlichkeit der Gesetze und Praktiken zum Lizenzentzug bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) analysieren und die Wechselwirkung zwischen AML/CFT-Verstößen und den Rahmenwerken für Krisenmanagement und -abwicklung untersuchen. Das Dokument unterstreicht die Bedeutung der Einbeziehung von AML/CFT-Fragen in die aufsichtsrechtliche Regulierung und Überwachung. Darüber hinaus wird in dem Bericht die Einführung spezifischer Rechtsgrundlagen für den Entzug von Zulassungen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften vorgeschlagen, wobei gleichzeitig Kriterien für den Begriff des schwerwiegenden Verstoßes festgelegt werden.
  • Die EU-Kommission hat 2021 Tätigkeitsberichte für jede ihrer Generaldirektionen (GD) veröffentlicht, die das wichtigste Instrument der Managementverantwortung innerhalb der Kommission darstellen. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder übernimmt die politische Verantwortung für die Entscheidungen, die es trifft, und für die Managementfunktionen, die es auf der Grundlage dieser Berichte ausübt. Insbesondere der Tätigkeitsbericht 2021 der GD Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (FISMA) und der Tätigkeitsbericht 2021 der GD Wirtschaft und Finanzen (ECFIN) bieten: (i) einen Überblick über die Fortschritte bei den wichtigsten Rechtsetzungsinitiativen, (ii) die wichtigsten Leistungsindikatoren (KPI) und (iii) die wichtigsten Schlussfolgerungen zum Finanzmanagement und zur internen Kontrolle.
  • Das Pilotregime für DLT-Marktinfrastrukturen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Das Pilotregime umreißt die Anforderungen für den Erhalt einer Genehmigung zum Betrieb einer DLT-Marktinfrastruktur, definiert, welche DLT-Finanzinstrumente gehandelt werden können, und regelt die Zusammenarbeit zwischen den Betreibern von DLT-Marktinfrastrukturen, den zuständigen nationalen Behörden und der ESMA. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (d. h. am 22. Juni 2022) in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 23. März 2023.
  • Der Sustainable Finance-Beirat der 20. Legislaturperiode der Bundesregierung hat seine Arbeit aufgenommen. Dem Beirat gehören 34 Mitglieder und 19 ständige Beobachter an. Neben Vertretern der Real- und Finanzwirtschaft, der Wissenschaft und von Umweltverbänden sind auch Experten von Startups und aus der Venture-Capital-Finanzierung dabei. Ziel des Beirates ist es, die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und dabei die Finanzmarktstabilität zu wahren. Dabei spielt die Finanzierung von Innovationen und langfristigen Investitionen durch ein nachhaltiges Finanzsystem eine wesentliche Rolle. Die ausgewogene Berücksichtigung aller relevanten Stakeholdergruppen ermöglicht es, die potentiellen Auswirkungen von Maßnahmen auf verschiedene gesellschaftliche Teilbereiche angemessen in den Blick zu nehmen und praktikable Lösungen zu entwickeln.
  • Die BaFin hat das Programm zur Konferenz „Sustainable Finance“ veröffentlicht. Diese findet am 13. September 2022 als hybride Veranstaltung in Berlin statt. Zu den Themen zählen unter anderem die Implementierung von ESG-Kriterien in Risikomanagementsysteme und die Herausforderungen, die aus der EU-Offenlegungsverordnung für Unternehmen und Aufsicht entstehen. Eine Anmeldung ist bis zum 6. Juli 2022 möglich.
  • ESMA hat eine Aktualisierung ihrer Risikobewertung veröffentlicht, um eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen des russischen Einmarsches in der Ukraine auf die Finanzmärkte und des sich verschlechternden wirtschaftlichen Umfelds vorzunehmen. Insgesamt stellt die ESMA fest, dass das Risiko für ihr Mandat auf dem höchsten Niveau bleibt, wobei das Risiko politischer Ereignisse, die steigende Inflation und Veränderungen der Marktvolatilität die Aussichten negativ beeinflussen. Insbesondere stellt die ESMA fest, dass sowohl Engagements in russischen Vermögenswerten als auch in Krypto-Vermögenswerten mit Bewertungsproblemen zu kämpfen haben und dass die Preise für Rohstoffe und Derivate stark angestiegen sind. Schließlich werden Cyberrisiken als ständiges Hauptproblem für die Finanzmärkte angesehen.
  • ESMA hat ihren Jahresbericht veröffentlicht, in dem sie ihre Leistungen im Jahr 2021 bei der Erfüllung ihres Auftrags zur Verbesserung des Anlegerschutzes und zur Förderung stabiler und geordneter Finanzmärkte in der EU darlegt und sich dabei auf ihre Rolle bei der Beaufsichtigung EU-weiter Einrichtungen und ihren Beitrag zur nachhaltigen und digitalen Finanzwirtschaft konzentriert. Zu den wichtigsten Errungenschaften der ESMA im Jahr 2021 gehören die Anerkennung und Einstufung von zentralen Gegenparteien (CCPs) aus Drittländern, die Koordinierung der Aufsichtstätigkeit in der gesamten EU durch die strategischen Aufsichtsprioritäten der Union und die Vorbereitung der Beaufsichtigung von Anbietern von Datenübermittlungsdiensten (DRSPs), kritischen Benchmarks und Verbriefungsregister. Der Jahresbericht hebt auch die wichtigsten Elemente der Arbeit der ESMA im Jahr 2021 hervor, insbesondere die Entwicklung des Rechtsrahmens für nachhaltige Finanzen und die Risiken und Chancen, die sich aus der Digitalisierung der Märkte insbesondere für Kleinanleger ergeben.
  • Die EZB hat ihre Stellungnahme zur Einrichtung und Funktionsweise des European Single Access Point (ESAP) veröffentlicht. Der ESAP soll einen zentralisierten, unionsweiten Zugang zu öffentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Informationen über Unternehmen und Wertpapiere der Union, einschließlich Informationen zur Nachhaltigkeit, bieten. Die EZB betrachtet ESAP als ein wichtiges Element bei der Vollendung der Kapitalmarktunion (CMU). Insbesondere hebt die EZB die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsinformationen in ESAP vor dem Hintergrund ihres eigenen Aktionsplans zur Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in ihren geldpolitischen Rahmen hervor.
  • Der gemeinsame Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) erörterten den Entwurf eines Berichts über die Einrichtung einer Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA), die die Koordinierung und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Finanzermittlungsstellen verbessern soll. Die Berichterstatter stellten ihren Bericht vor und hielten den Vorschlag der Kommission für nicht ehrgeizig genug, was den Umfang der direkten Aufsicht, die Behandlung von Informationen und die Koordinierung der Aufsicht betrifft. Die Abgeordneten haben bis zum 24. Juni 2022 Zeit, ihre Änderungsanträge zum Berichtsentwurf der Berichterstatter einzureichen.
  • Die BaFin übernimmt die Leitlinien der ESMA zu den gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess zentraler Gegenparteien (Central Counter Parties – CCPs). Sie wendet die deutsche Fassung ab dem 30. Juni 2022 vollumfänglich in ihrer Aufsichtspraxis an. Die ESMA hatte die Leitlinien gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Europäischen Marktinfrastruktur-Verordnung (European Market Infrastructure Regulation – EMIR) erlassen. Die Leitlinien zielen darauf ab, eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung des Artikels 21 der Verordnung (EU) 648/2012 sicherzustellen. Sie enthalten insbesondere Vorschläge zum Format, Umfang und zur Methodik der Überprüfung und Bewertung von CCPs. Zudem wird festgelegt, dass die Prüfung regelmäßig einmal im Jahr zu erfolgen hat. Zusätzlich legen die Leitlinien fest, dass bei bestimmten wesentlichen und einmaligen Veränderungen eine Ad-hoc-Überprüfung nach deren Einführung stattfinden soll. Dabei sollen die Auswirkungen der Veränderung von Systemen, Prozessen, Verfahren und Risikomanagementstrategien bewertet werden, um zu gewährleisten, dass die EMIR-Anforderungen weiterhin eingehalten werden. Die Leitlinien enthalten darüber hinaus Vorgaben zu den Informationsquellen, auf deren Basis die aufsichtliche Überprüfung und Bewertung stattfinden soll.

ESMA hat einen praktischen Leitfaden zu den nationalen Vorschriften über die Mitteilung bedeutender Beteiligungen gemäß der Transparenzrichtlinie herausgegeben. Der Leitfaden fasst die wichtigsten Vorschriften und Praktiken zusammen, die im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gelten, und soll Marktteilnehmern und Aktionären bei der Einhaltung der Mitteilungspflichten nach nationalem Recht helfen. Im ersten Teil werden die Vorschriften und Praktiken nach Länderkategorien gegliedert vorgestellt, wobei der Schwerpunkt auf börslichen Transaktionen liegt, da diese die meisten Mitteilungspflichten gemäß der Richtlinie auslösen. Der zweite Teil enthält Schlüsseldaten, u.a. Informationen über Meldeschwellen, auslösende Ereignisse und Fristen für die Meldung.

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