10. ELTIF: Bereit für den Trilog über den Review nach der Sommerpause
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat am 20. Juni 2022 seinen Berichtsentwurf zum Vorschlag für einen Europäischen Fonds für langfristige Investitionen (ELTIF) angenommen. Der Ausschuss nahm die meisten Kompromissänderungsanträge an und lehnte nur zwei Änderungsanträge zur Transparenz und zu den förderfähigen Investitionen ab. Der Ausschuss nahm auch das Mandat des Europäischen Parlaments zur Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen mit 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung an. Da der Rat seinen Standpunkt zu dem Dossier am 24. Mai angenommen hatte (siehe dazu noch nachstehend), werden die Trilogverhandlungen unter der tschechischen Präsidentschaft, die am 1.Juli 2022 die französische ablöst, in Kürze beginnen.
En Detail: Um den Anlegerschutz zu verbessern, soll die ESMA ein zentrales öffentliches Register der zugelassenen ELTIFs führen mit Links zu ihren Jahresberichten und, falls verfügbar, zu den wichtigsten Informationsdokumenten (KID), und vierteljährlich aktualisieren, so dass Anleger bestehende ELTIFs analysieren und vergleichen können. Außerdem wird die Aufnahme von Barmitteln in Fremdwährungen erleichtert (Barmittel in Höhe von bis zu 70 % des Nettoinventarwerts (NAV) des ELTIF), Kleinanleger sollen besser vor zusätzlichen Kosten geschützt werden und steuerliche Hindernisse sollen beseitigt bzw. Anreize sollen eingeführt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Um Kleinanleger zu schützen, haben die Abgeordneten einen klaren schriftlichen Warnhinweis eingeführt, der sie darüber informiert, dass die Anlage eines Betrags von mehr als 10% ihres Finanzinstrumentenportfolios in ELTIFs eine übermäßige Risikobereitschaft darstellen könnte. Zudem soll eine optionale Unterkategorie von ELTIF geschaffen werden, die als ökologisch nachhaltig bzw. grün vermarktet werden, um nachhaltige Investitionen zu fördern und den Zugang zu ihnen zu erleichtern. Solche ELTIFs würden strengeren Anforderungen unterliegen, ausschließlich in Vermögenswerte investieren, die die Anforderungen der Taxonomie erfüllen und offenlegen, welcher Anteil ihrer Vermögenswerte diesen Anforderungen entspricht, um Greenwashing zu vermeiden.
Vorab wurde im ECON am 26. April 2022 eine kurze Diskussion über die Änderungsanträge zum Kommissionsentwurf geführt. Die Abgeordneten hatten insgesamt 210 Änderungsanträge eingereicht, die sich klar in zwei Gruppen aufteilten: ECR, EVP, Renew und ID forderten eine weitere Flexibilisierung des Rahmens, um den ELTIF attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen, während S&D und Grüne mehr Schutz für Kleinanleger und eine stärkere Ausrichtung an Nachhaltigkeitszielen forderten.
Die Pressemitteilung zur Annahme des Berichtsentwurfs finden Sie hier:
Sie finden den Berichtsentwurf und die Änderungsanträge unter nachfolgendem Link:
Am 24. Mai 2022 hatte der EU-Rat seinen Standpunkt (sog. „General approach“) zur überarbeiteten ELTIF-Verordnung festgelegt. Die Verordnung legt bekanntlich einheitliche Regeln für die Zulassung, die Anlagepolitik und die Bedingungen für die Tätigkeit von alternativen Investmentfonds (AIF) fest, die in der Union als europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) vertrieben werden. Ziel des Review-Prozesses ist es, im Einklang mit dem Unionsziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums Kapital für langfristige Investitionen zu generieren und zu lenken.
Die Prioritäten des Rates beziehen sich auf die Bereitstellung von mehr Finanzmitteln für KMU und langfristige Projekte, Stärkung der Rolle von Kleinanlegern und höhere Standards für den Anlegerschutz.
Der Standpunkt sieht neben einigen Änderungen zur Harmonisierung mit dem Wortlaut der EU-Gesetzgebung sowie Streichung von Anforderungen, die schon durch MiFID II abgedeckt sind, insbesondere vor Kleinanleger besser zu schützen. Dazu werden zusätzliche Transparenz- und Offenlegungspflichten sowie schriftliche Risikowarnungen an und für Kleinanleger eingefügt. Ferner werden o. a. die Anforderungen hinsichtlich Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung verschärft; sie finden jedoch keine Anwendung gegenüber professionellen Anlegern und in Master-Feeder-Strukturen. Bestandsschutz- und Übergangsregelungen werden eingeführt und Investitionen von ELTIFs in OGAW werden privilegiert. So sind diese von den Regelungen zur Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung ausgenommen werden.
Den Standpunkt des Rates finden Sie hier:
Da nun auch der ECON seinen Berichtsentwurf angenommen hat, werden die Trilogverhandlungen voraussichtlich in den kommenden Wochen – nach der Brüsseler Sommerpause – beginnen.
Einen Überblick finden Sie im nachstehend verlinkten Briefing der EU-Parlamentsdienste:
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