13. MiFID II: Abschlussbericht zur Überprüfung des MiFID II-Rahmens on best execution reports
Am 16. Mai 2022 veröffentlichte ESMA einen Abschlussbericht über die Überprüfung des MiFID II-Rahmens für Berichte über die best execution durch Wertpapierfirmen. Der Abschlussbericht folgt auf ein Konsultationspapier, das die ESMA im September letzten Jahres veröffentlicht hat, um die Interessengruppen um technische Beiträge zu Vorschlägen für mögliche Verbesserungen der Regelung zur best execution zu bitten. Während des Konsultationszeitraums veröffentlichte die EU-Kommission Vorschläge, die die Streichung sowohl von Artikel 27 Absatz 3 (d.h. der Stufe-1-Grundlage für die Meldepflicht für Handelsplätze) als auch von Artikel 27 Absatz 10 Buchstabe a der MiFID II (d.h. der Ermächtigung für die ESMA, Entwürfe technischer Standards zu entwickeln) vorsahen, weshalb sich der jetzt veröffentlichte Abschlussbericht nicht mit diesem Thema, sondern nur mit den Meldepflichten für Wertpapierfirmen zur best execution befasst.
Der Abschlussbericht enthält eine Reihe von Vorschlägen, die in Abschnitt 2 dargelegt werden und Folgendes beinhalten:
- Verbesserung der Informationsqualität der RTS 28-Berichte (Delegierte Verordnung 2017/576/EU der Kommission) (u. a. durch den Vorschlag, eine spezifische Berichtspflicht für Firmen über die Merkmale ausgeführter Aufträge zu streichen, die sich im derzeitigen Berichtsrahmen nicht bewährt hat)
- Erleichterung der Nutzung der RTS 28-Berichte, z.B. durch den Vorschlag, dass die Firmen die quantitativen Informationen der Berichte im einfachen CSV-Format veröffentlichen müssen, um den Endnutzern den Zugang und den Vergleich dieser Daten zu erleichtern
- Potenzielle Änderungen der Gesetzgebung (Artikel 27(6) der MiFID II - Stufe 1) und daraus resultierende Änderungen der RTS 28
Der Abschlussbericht wird der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt, damit sie ihn in ihre Analyse der Angemessenheit der MiFID-II-Meldepflichten zur bestmöglichen Ausführung sowie in spätere Entscheidungen über die Beibehaltung der Regelung und mögliche Änderungen einfließen lassen kann.
Sie finden den Abschlussbericht unter nachfolgendem Link:
zum Inhaltsverzeichnis