13. MiFID/MiFIR: ESMA veröffentlicht Jahresbericht zu RTS 2
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die EU-Regulierungsbehörde für Wertpapiermärkte, hat heute den jährlichen Überprüfungsbericht zu MiFID II/MiFIR gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission (RTS 2) veröffentlicht. Die ESMA schlägt der Europäischen Kommission vor, zur dritten Stufe der Transparenzanforderungen überzugehen, und zwar sowohl für den Schwellenwert für die durchschnittliche tägliche Anzahl von Geschäften, der für die vierteljährliche Liquiditätsbewertung von Anleihen verwendet wird, als auch für den Schwellenwert für die instrumentenspezifische Vorhandelsgröße für Anleihen.
Die ESMA schlägt der Europäischen Kommission vor:
- den Schwellenwert für die durchschnittliche tägliche Anzahl von Geschäften, der für die vierteljährliche Liquiditätsbewertung von Anleihen verwendet wird, in die dritte Stufe zu überführen;
- den Schwellenwert für die instrumentenspezifische Vorhandelsgröße für Anleihen in die dritte Stufe zu überführen; und
- bei der instrumentenspezifischen Vorhandelsgröße für andere Nicht-Eigenkapitalinstrumente nicht zur zweiten Stufe überzugehen – die ESMA ist der Ansicht, dass der Grad der Vollständigkeit und die Qualität der Daten noch nicht ausreichen, um die jährlichen Transparenzberechnungen im Jahr 2020 für eine Reihe von Instrumentenklassen durchzuführen, und hält es daher für verfrüht, zur nächsten Stufe überzugehen.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge für den Übergang zur dritten Stufe die derzeit begrenzte vor- und nachbörsliche Transparenz, die den Marktteilnehmern auf dem Anleihemarkt zur Verfügung steht, verbessern werden.
Damit der Übergang zur dritten Stufe wirksam werden kann, muss die Europäische Kommission die geänderten technischen Regulierungsstandards billigen. Nach dieser Billigung unterliegen sie einem Verfahren der Nichtbeanstandung durch das Europäische Parlament und den Rat.
Sie finden den Bericht zu RTS 2 unter nachfolgendem Link:
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