6. ESG: EBA veröffentlicht Bericht über das Management und die Aufsicht von ESG-Risiken
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihren Bericht über das Management und die Beaufsichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) veröffentlicht. Der Bericht, der eine Schlüsselkomponente der breiteren ESG-Arbeit der EBA ist, enthält einen umfassenden Vorschlag, wie ESG-Faktoren und ESG-Risiken in den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen einbezogen werden sollten.
Der Bericht konzentriert sich auf die Widerstandsfähigkeit der Institute gegenüber den potenziellen finanziellen Auswirkungen von ESG-Risiken über verschiedene Zeithorizonte. Dies erfordert sorgfältige Bewertungen durch die Institute und die Aufsichtsbehörden, die eine umfassende und vorausschauende Sichtweise einnehmen sollten, sowie frühzeitige, proaktive Maßnahmen. Der Bericht beschreibt weiterhin die Auswirkungen, die ESG-Faktoren, insbesondere der Klimawandel, auf die Gegenparteien oder die investierten Vermögenswerte der Institutionen haben können und die sich auf die finanziellen Risiken auswirken. Der Bericht veranschaulicht auch die verfügbaren Indikatoren, Messgrößen und Bewertungsmethoden, die für ein wirksames ESG-Risikomanagement erforderlich sind, und zeigt verbleibende Lücken und Herausforderungen in diesem Bereich auf. Die EBA empfiehlt den Instituten, Überlegungen zu ESG-Risiken in ihre Strategien und Ziele sowie in ihre Governance-Strukturen einzubeziehen und diese Risiken als Treiber finanzieller Risiken in ihre Risikobereitschaft und ihren internen Kapitalallokationsprozess einzubeziehen. Die EBA empfiehlt auch die Entwicklung von Methoden und Ansätzen, um die langfristige Widerstandsfähigkeit von Instituten gegenüber ESG-Faktoren und -Risiken zu testen, einschließlich der Verwendung von Szenarioanalysen.
Um den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) weiter zu verbessern, sieht die EBA die Notwendigkeit, den Zeithorizont für die aufsichtliche Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Geschäftsmodelle von Instituten zu erweitern und mindestens einen 10-Jahres-Horizont anzuwenden, um physische Risiken, relevante öffentliche Maßnahmen oder breitere Übergangstrends zu erfassen. Der Bericht schlägt einen schrittweisen Ansatz vor, der mit der Einbeziehung klimabezogener und umweltbezogener Faktoren und Risiken in die aufsichtliche Analyse des Geschäftsmodells und der internen Unternehmensführung beginnt und gleichzeitig die Institute und Aufsichtsbehörden ermutigt, Daten und Instrumente zur Entwicklung von Quantifizierungsansätzen aufzubauen, um den Umfang der aufsichtlichen Analyse auf andere Elemente auszuweiten.
Dieser Bericht sollte in Verbindung mit den Veröffentlichungen der EBA und der ESA im Rahmen der Eigenkapitalverordnung (CRR), der Taxonomieverordnung und der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (SFDR) betrachtet werden, die wichtige Kennzahlen zur Unterstützung von Strategien und Risikomanagement liefern. Die EBA wird im Laufe des Jahres die Offenlegungsanforderungen der Säule 3 für ESG-Risiken, Übergangsrisiken und physische Risiken, wie in diesem Bericht definiert, veröffentlichen.
Sie finden den Bericht der EBA unter nachfolgendem Link:
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