4. CMU/MiFID II/MiFIR: Anpassungen im CMU-Paket auch der MiFID II und von MiFIR
Das im Rahmen des CMU-Paketes vorgeschlagene Set an Änderungen von MiFID II/MiFIR zielt darauf ab, den Anlegern, insbesondere kleineren Anlegern und Kleinanlegern, den Zugang zu den für die Anlage in Aktien oder Anleihen erforderlichen Marktdaten zu erleichtern und die EU-Marktinfrastrukturen (wie Börsen und andere Handelsplätze) robuster zu machen. Dies wird auch dazu beitragen, die Marktliquidität zu erhöhen, wodurch Unternehmen die Finanzierung auf den Kapitalmärkten erleichtert wird. Um ihr Ziel zu erreichen, einen echten und effizienten Binnenmarkt für den Handel zu fördern, hat die Kommission drei vorrangige Bereiche für die Überprüfung festgelegt:
- Verbesserung der Transparenz und der Verfügbarkeit von Marktdaten,
- die Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit zwischen Ausführungsplätzen und
- die Gewährleistung, dass EU-Marktinfrastrukturen auf internationaler Ebene wettbewerbsfähig bleiben können.
Diese Initiative wird begleitet von einem Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) und ist im Arbeitsprogramm 2020 der Kommission enthalten.
In ihrer Mitteilung "Das europäische Wirtschafts- und Finanzsystem: Förderung von Offenheit, Stärke und Widerstandsfähigkeit" vom 19. Januar 2021, bestätigte die Europäische Kommission ihre Absicht, Vorschläge zur Verbesserung, Vereinfachung und weiteren Harmonisierung der Transparenz der Kapitalmärkte zu unterbreiten, als Teil der Überarbeitung des MiFID II- und MiFIR-Rahmens (MiFID/R). Im weiteren Kontext der Bemühungen um eine Stärkung der internationalen Rolle des Euro kündigte die EU-Kommission an, dass eine solche Reform auch die Gestaltung und Umsetzung eines konsolidierten Bandes (siehe dazu unten sogleich mehr), insbesondere für die Emission von Unternehmensanleihen, mit dem Ziel der Erhöhung der Liquidität des Sekundärhandel mit auf Euro lautenden Schuldtiteln zu erhöhen.
Der größte Teil der legislativen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Pakets befindet sich in der Verordnung zur Änderung der MiFIR (Level II), hingegen enthält der vorliegende Vorschlag nur geringfügige Änderungen an der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), also auf Level I, die notwendig sind, um die Kohärenz zu gewährleisten. Die beiden Vorschläge sollten daher im Zusammenhang gelesen werden.
Die beschlossenen Anpassungen der EU-Handelsvorschriften werden für mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten sorgen. Sie werden ein "europäisches konsolidiertes Band" (Consolidated Tape) einführen, das Anlegern Zugang zu nahezu Echtzeit-Handelsdaten für Aktien, Anleihen und Derivate an allen Handelsplätzen in der EU ermöglicht. Bislang war dieser Zugang auf eine Handvoll professioneller Anleger beschränkt. Die Überprüfung wird auch die Wettbewerbsgleichheit zwischen Börsen und Investmentbanken verbessern. Darüber hinaus wird sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Handelsplätze durch die Abschaffung der Open-Access-Regel fördern.
Aufbauend auf den im Aktionsplan für die Kapitalmarktunion (CMU) für 2020 angekündigten Maßnahmen wird die Kommission im Jahr 2022 weitere CMU-Maßnahmen ergreifen, darunter einen Vorschlag für die Börsennotierung, einen offenen Finanzrahmen, eine Initiative für Unternehmensinsolvenzen und einen Rahmen für die Vermittlung von Finanzwissen.
Das CMU-Paket vom 25. November 2021 enthält auch eine Verordnung, die ein Verbot der weithin diskutierten und kritisierten Marktpraxis einführt, die heutzutage von vielen neuen Online-Brokern angewandt wird, nämlich die Zahlung für den Auftragsfluss (PFOF). Seit einigen Jahren bauen nämlich viele neue Online-Broker, die für eine "Null-Prozent-Politik" werben (auch als "Neo-Broker" bezeichnet), ihre Geschäftsmodelle auf der PFOF-Praxis auf. Bei der PFOF-Praxis leitet ein Online-Broker die Aufträge seiner Kunden zur Ausführung an einen Market-Maker weiter und erhält dafür eine Gebühr.
Die PFOF bereitet den EU-Regulierungsbehörden schon seit geraumer Zeit Sorgen, und die Kommission hat ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Rückgriff der Makler auf die PFOF dazu führen könnte, dass Privatkundenaufträge nicht zu den günstigsten Bedingungen für den Kunden, sondern zu den für die Makler profitabelsten Bedingungen ausgeführt werden. Der veröffentlichte Vorschlag verbietet nun allen in der EU tätigen Wertpapierfirmen, die im Namen von Kunden handeln, Gebühren, Provisionen oder nicht-monetäre Vorteile von Dritten als Gegenleistung für die Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Ausführung zu erhalten.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter nachfolgenden Links:
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