
Dr. Robert Oppenheim
Dr. Robert Oppenheim gehört zu den führendsten Rechtsanwälten im Kapitalmarktrecht für digitale Geschäftsmodelle. Er berät FinTechs, Startups und „klassische“ Finanzdienstleister bzw. Kreditinstitute in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen für häufig innovative Finanzprodukte oder digitale Vertriebswege.
Robert berät unsere Mandanten aus dem Finanzdienstleistungssektor in allen kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst Erlaubnisverfahren bei der BaFin zur Erbringung von Finanzdiensteistungen (KWG, WpIG, KAGB) sowie Prospektbilligungsverfahren oder Gestattungsverfahren z. B. Wertpapier-Informationsblättern auch für Blockchain basierte Anlageprodukte. Er hat u. a. den ersten in Deutschland von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt für einen Security Token rechtlich begleitet. Auch das erste Kryptowertpapier nach dem eWpG hat Robert Oppenheim rechtlich begleitet.