Investmentbesteuerung (InvStG, DAC, ATAD, etc.)

Der Themenkomplex Investmentbesteuerung umfasst insbesondere die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anleger auf Grundlage des Investmentsteuergesetzes (InvStG), welches durch das Investmentsteuerreformgesetz mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 vollständig reformiert wurde. Konkretisierungen und Erläuterungen zum InvStG finden sich in einer Reihe von Anwendungsschreiben.

Neben dem InvStG gibt es für Fondsgesellschaften und deren Investoren eine Vielzahl weiterer Steuergesetze, die im Rahmen der Verbandsaktivitäten eine wichtige Rolle spielen. Dies sind bspw. auf nationaler Ebene das AStG, EStG, GewStG oder das UStG, oder auf europäischer bzw. internationaler Ebene die Änderungsrichtlinien zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (Directive on Administrative Cooperation - DAC), mit der Umsetzung von OECD-Standards sowie die Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD). Das Vorhaben einer Finanztransaktionssteuer (FTT) könnte von der EU zudem wiederaufgenommen werden.

Das Investmentsteuerreformgesetz reformierte mit Wirkung zum 1. Januar 2018 das InvStG grundlegend. Mit dessen Einführung wurde das semi-transparente Besteuerungsverfahren – es werden nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet – auf Spezial-Investmentfonds beschränkt. Die Anlage in solche Fonds wurde damit steuerlich günstiger als die Direktanlage. Sonstige Investmentfonds unterliegen nun einem intransparenten Besteuerungssystem, welches einfacher und leichter administrierbar ist.

Die Reform integrierte zudem das Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften und adressierte die Problematik der sogenannten Cum/Cum-Geschäfte.

Konkretisiert wird das InvStG in einer Vielzahl von Anwendungsschreiben des BMF.

InvStG BMF-Schreiben zum InvStG