Der Vorstand kann zur Vorbereitung von Entscheidungen und zur Ausübung seiner Befugnisse und Aufgaben Fachausschüsse einsetzen; er entscheidet über die Zusammensetzung der Ausschüsse und kann für deren Arbeit allgemeine Richtlinien aufstellen. Die Fachausschüsse haben die Aufgabe, die besonderen Angelegenheiten zu beraten und ggf. Empfehlungen an den Vorstand oder die Mitgliederversammlung auszusprechen. Die Organe und die Fachausschüsse können innerhalb ihres Aufgabenbereichs Arbeitskreise bilden und besetzen.
Interesse an einer Mitarbeit?
Zur Zeit gibt es die folgenden Ausschüsse und Arbeitskreise:
Fachausschuss Fonds- und Marktregulierung
Fachausschuss Investorenaufsichtsrecht
Fachausschuss Investmentbesteuerung
Arbeitskreis Sustainable Finance & ESG
Die Arbeit der Fachausschüsse können Sie auch auf unserem Mitgliederportal verfolgen bzw. sich aktiv engagieren.