Fachausschüsse

Der Vorstand kann zur Vorbereitung von Entscheidungen und zur Ausübung seiner Befugnisse und Aufgaben Fachausschüsse einsetzen; er entscheidet über die Zusammensetzung der Ausschüsse und kann für deren Arbeit allgemeine Richtlinien aufstellen. Die Fachausschüsse haben die Aufgabe, die besonderen Angelegenheiten zu beraten und ggf. Empfehlungen an den Vorstand oder die Mitgliederversammlung auszusprechen. Die Organe und die Fachausschüsse können innerhalb ihres Aufgabenbereichs Arbeitskreise bilden und besetzen. 

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Zur Zeit gibt es die folgenden Ausschüsse und Arbeitskreise:

  • Fachausschuss Fonds- und Marktregulierung

  • Fachausschuss Investorenaufsichtsrecht

  • Fachausschuss Investmentbesteuerung

  • Arbeitskreis Sustainable Finance & ESG

 

Die Arbeit der Fachausschüsse können Sie auch auf unserem Mitgliederportal verfolgen bzw. sich aktiv engagieren.

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