BAI unterstützt Standortförder- und Fondsrisikobegrenzungsgesetz

  • Gesetzespaket trägt insgesamt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fonds und Investoren in Deutschland bei. Dadurch kann privates Kapital für die Finanzierung von Infrastruktur, Wachstum, Innovation und Transformation mobilisiert werden.
  • Für Infrastrukturfonds werden Nachteile und Rechtsunsicherheiten bei Investitionen in Deutschland beseitigt.
  • Für Kreditfonds werden durch die Umsetzung der harmonisierten EU-Vorgaben und flankierender Regelungen im Investmentsteuerrecht Wettbewerbsnachteile beseitigt.

 

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die zentrale Interessenvertretung der Alternative-Investments-Branche in Deutschland, begrüßt die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwürfe zum Standortfördergesetz und zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz. Beide Vorhaben haben große Bedeutung für die deutsche Fondsbranche, deren Anleger und die deutsche Volkswirtschaft. Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz werden insbesondere die europaweit harmonisierten Regeln für Kreditfonds in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus wird das deutsche Investmentrecht flexibilisiert, bspw. durch die Möglichkeit, zukünftig geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen sowie Erleichterungen für Anbieter von geschlossenen Fonds in Bezug auf Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit dem Standortfördergesetz sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert und der Finanzplatz insgesamt gestärkt werden, speziell in den Bereichen Infrastruktur, erneuerbare Energien sowie Wagnis- und Wachstumskapital.

Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI, bewertet die beiden Gesetzesvorhaben wie folgt: „Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist im Wesentlichen die Fortführung des Fondsmarktstärkungsgesetz der letzten Legislaturperiode, auch wenn der Name des Gesetzes dies fast nicht vermuten lässt. Insbesondere die europaweite Harmonisierung der Regelungen für Kreditfonds, die für die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und Infrastrukturprojekten sowie der Transformation elementar wichtig sind, ist eine echte Chance: nicht nur für die deutsche Fondsbranche, sondern auch die deutsche Volkswirtschaft. Bisher gibt es allerdings keine in Deutschland aufgelegten Kreditfonds und das ist ein echtes Defizit. Daher ist dieses Gesetz so wichtig, damit Deutschland zu anderen Jurisdiktionen aufschließen kann. Die nun europaweit geltende Regulierung enthält zudem umfassende Vorgaben für das Risiko- und Liquiditätsmanagement von Kreditfonds; hier wurde Bedenken von europäischen und internationalen Aufsichtsgremien in Bezug auf diesen dynamisch wachsenden Fondssektor hinreichend Rechnung getragen.“

Zum Standortfördergesetz konstatiert Dornseifer weiter: „Die nun vorgeschlagenen Änderungen im Aufsichtsrecht bedürfen aber auch flankierender steuerrechtlicher Regelungen und diese kommen quasi zeitlich mit dem Standortfördergesetz, welches an das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz II der letzten Legislatur anknüpft, welches ebenfalls nicht mehr verabschiedet werden konnte. Das Standortfördergesetz enthält eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen bzw. Klarstellungen für Fonds. Bislang waren gewerbliche Einkünfte bei Fonds verboten bzw. führen zu einem Statusverlust, was ein signifikanter Wettbewerbsnachteil ggü. ausländischen Fonds darstellte. Durch das Standortfördergesetz werden Anlagen im Bereich Infrastruktur und erneuerbare Energien nun endlich – statuswahrend – zugelassen; ebenso werden Kreditfonds auf Grundlage des neuen Aufsichtsrechts in die investmentsteuerrechtliche Systematik integriert, so dass bestehende Wettbewerbsnachteile – bspw. ggü. Luxemburg – beseitigt werden. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag prominent genannte Zielsetzung, verstärkt privates Kapital für die Finanzierung von Infrastruktur, Wachstum, Innovation und Transformation zu mobilisieren, sind die beiden nun vorgelegten Entwürfe essenzielle Maßnahmen. Gerade auch für das geplante Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind diese gesetzgeberischen Schritte elementar, denn nur mit einem klaren und wettbewerbsfähigen Aufsichts- und Steuerrahmen werden Fonds und die dahinter stehenden Investoren aus dem gesamten Bereich der Altersvorsorge die gewünschten Milliardenbeträge aus und in Deutschland investieren.“

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Pressekontakt:
Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)
RA Frank Dornseifer
Managing Director
Poppelsdorfer Allee 106
53115 Bonn
Tel.: +49 (0)228-96987-50
dornseifer@bvai.de
www.bvai.de
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