Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)

Sonstige Finanzmarktregulierung (MiFID II, LeerverkaufsVO, etc.)

Neben der eigentlichen und direkten Regulierung der Fondsbranche durch AIFMD, UCITSD, ELTIF-VO, EuVECA-VO und  EuSEF-VO gibt es eine Vielzahl von weiteren Regulierungsbereichen, die für diese Branche relevant sind und bspw. die Marktinfrastruktur, Handels- und Vertriebsaktivitäten, oder auch verbundene Dienstleistungen betreffen.

Dazu gehören insbesondere die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II (nebst MiFIR-Verordnung), in der auch die einschlägigen Regelungen zum algorithmischen bzw. Hochfrequenzhandel enthalten sind, die europäische Marktinfrastrukturverordnung EMIR, die Anforderungen an die Parteien von Derivatetransaktionen zum Gegenstand hat, die Regulierung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften durch die SFTR-Verordnung, die CSDR-Verordnung für die Organisation und Aufsicht von zentralen Verwahrstellen für Wertpapiere, oder natürlich auch die die europäische Leerverkaufsverordnung, die gerade in der Corona-Krise wieder verstärkt in den Fokus rückte und hieran abschließend angepasst wurde.

MiFID II/MiFIR

Mit MiFID II und MiFIR nähert sich die EU dem Ziel der Schaffung einer Kapitalmarktunion. Die EU-Kapitalmärkte werden weiter integriert und transparenter gestaltet.

Der deutsche Gesetzgeber hat die MiFID und Auswirkungen der MiFIR größtenteils im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Rahmen des zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes umgesetzt. Zudem wurden weitere Kapitalmarktgesetze wie das Börsengesetz (BörsG) und das Kreditwesengesetz (KWG) angepasst.

Zuletzt ist eine Neuerung durch die MiFID/MiFIR-Review zum 28.03.2024 in Kraft getreten. Es besteht eine Übergangsphase von 18 Monaten bis zum 29.09.2025; in Teilen bedarf es keiner Anpassung von Level-2-Texten, sodass die neuen Regelungen gleich in Kraft getreten sind. Die ESMA hat zur Klarstellung eine Stellungnahme hierzu abgegeben. Auch hat der deutsche Gesetzgeber noch mit seiner Umsetzung zu reagieren.

Richtlinientext
ESMA’s interaktive MiFID II Themenseite mit Verlinkungen

Verordnungstext
ESMA’s interaktive MiFIR Themenseite mit Verlinkungen

MiFID/MiFIR-Review
ESMA’s Informationsseite betreffend die Änderungen und Implementierung der MiFID/MiFIR-Review

Leerverkäufe

Um die verschiedenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten bezüglich der Gefahr für den Markt durch Leerverkäufe zu harmonisieren, führte die EU die Leerverkaufsverordnung ein.

Die im Rahmen der Corona-Krise festgelegte Meldeschwelle von 0,1 % des ausgegebenen Aktienkapitals lief am 19.03.2021 aus. Mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2022/27 wurde diese Meldeschwelle auf Empfehlung der ESMA ab dem 31.01.2022 mit der Anpassung von Art. 5 der EU-Leerverkaufsverordnung permanent eingeführt.

Rechtsgrundlagen

EU-Leerverkaufsverordnung

Leerverkaufs-Anzeigeverordnung (LAnzV)
Verordnung zur Konkretisierung von Art, Umfang und Form der Mitteilungen und Benachrichtigungen gemäß Artikel 17 Absatz 5, 6, 9 und 10 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012

Weitere Informationen

ESMA-Themenseite zu Leerverkäufen

BaFin FAQ zu Leerverkäufen
Häufige Fragen zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln gemäß Art. 12 f. der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-LeerverkaufsVO), Stand 14.11.2018

Algorithmischer Handel und Hochfrequenzhandel

Algorithmischer Handel und Hochfrequenzhandel betreffen den Handel in Finanzinstrumenten durch automatische Computeralgorithmen ohne oder mit begrenzter menschlicher Intervention. Solche Handelssysteme werden speziellen Regelungen unterworfen, um deren Sicherheit und Belastbarkeit wie auch die Überwachung sicherzustellen und somit deren Gefahren für den geordneten Markt, etwa durch fehlerhafte Order, einzudämmen. In der MiFID II betreffen die Art. 4 in den Abs. 39f sowie Art. 17 algorithmischen Handel.

Die Umsetzung der MiFID II erfolgte diesbezüglich im KWG, BörsG und WpHG.

Rechtsgrundlagen

Art. 4 MiFID II Richtlinientext
ESMA’s interaktive MiFID II Themenseite mit Verlinkungen

Art. 17 MiFID II Richtlinientext
ESMA’s interaktive MiFID II Themenseite mit Verlinkungen

Weitere Informationen

BaFin FAQ zum algorithmischen Handel und Hochfrequenzhandel

BaFin-Webseite
mit weiterführenden Hinweisen, Rechtsgrundlagen und Formularen, Stand 17.07.2019

EMIR

Mit EMIR werden standardisierte OTC-Derivate einer Clearingpflicht unterworfen, um die Transparenz und somit Überwachung und Sicherheit des Marktes zu gewährleisten. Als Ausnahme können insbesondere gruppeninterne Geschäfte nicht der Clearingpflicht unterliegen.

In Deutschland wurde das WpHG an die EMIR angepasst.

Verordnungstext

ESMA’s EMIR Themenseite zu Reporting, technischen Standards, etc. mit Verlinkungen

SFTR

Die SFTR baut auf dem Konzept der EMIR auf und schafft über Melde- und Berichtspflichten Transparenz im Bereich der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte zur Risikoüberwachung und Bekämpfung des Schattenbankings.

Der deutsche Gesetzgeber hat die Anforderungen der Verordnung größtenteils in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

Verordnungstext
ESMA’s interaktive SFTR Themenseite mit Verlinkungen

Weitere Informationen

ESMA Themenseite zu SFTR-Reporting

CSDR

In Anerkennung der Systemrelevanz von zentralen Verwahrstellen für Wertpapiere wurden durch die CSDR Hindernisse im grenzüberschreitenden Verkehr durch Harmonisierung abgeschafft und ein Register zugelassener Verwahrstellen geführt sowie die gestellten Anforderungen vereinheitlicht.

ESMA’s interaktive CSDR Themenseite mit Verlinkungen

Positionen und Stellungnahmen des BAI

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
14. September 2020

Response form for the Joint Consultation Paper concerning ESG disclosures
23. April 2020

Stellungnahme zur BaFin-Konsultation 16/2019, QIN 2017-2019-0001 - Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
3. November 2019

Stellungnahme zur Konsultation zum Eckpunktepapier des BMF und des BMJ über elektronische Wertpapier und Krypto-Token
12. April 2019

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