Sustainable Finance
2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Aktionsplan zu Sustainable Finance. Seither ist Sustainable Finance bzw. ESG in aller Munde.
ESG ist ein englisches Akronym, steht für „Environment, Social and Governance“ und meint als Oberbegriff die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen bei der Kapitalanlage: in ökologischer Hinsicht, in sozialer Hinsicht sowie hinsichtlich (guter) Unternehmensführung. „E“ steht bspw. generell für Ressourcenschonung, umweltschonende Produktion, Reduktion der Treibhausgase, Ökoeffizienz hinsichtlich Energie, Wasser, Kohlendioxid und Abfall, Energiemanagement, Investitionen in erneuerbare Energien etc., „S“ bspw. für die Einhaltung zentraler Arbeitsrechte, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (auch bei Zulieferern), Chancengleichheit und Diversität, Verhinderung von Ausbeutung und Diskriminierung, Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit etc., und „G“ steht beispielhaft für Transparenz bei der Unternehmensführung und in der Außenkommunikation, für die Verankerung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene und ESG-Risikomanagement, die Verhinderung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche, für regulatorische Compliance und die Vermeidung von Interessenkonflikten.
Mit dem „Action Plan on Sustainable Finance” hat die EU-Kommission eine überaus umfangreiche Gesetzesinitiative gestartet. Der Aktionsplan umfasst zehn (legislative) Maßnahmen, die zur Erreichung dreier Ziele beitragen sollen, wie in der untenstehenden Graphik visualisiert:
- Die Umlenkung privaten Kapitals in nachhaltige Investitionen (Maßnahmen 1-5; dunkelblau)
- Die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit (Maßnahmen 6-8; dunkelgrau)
- Die Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement (Maßnahmen 9-10, rot)

Der Aktionsplan umfasst eine breite Palette von Initiativen wie
- Die Taxonomie-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Klassifikationssystems für nachhaltige Aktivitäten
- Die Sustainable Finance Reporting Regulation (SFDR), auf Deutsch die sogenannte Offenlegungsverordnung, um konsistente Offenlegungsanforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu schaffen
- Eine CO2-Benchmark-Verordnung zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeits-Benchmarks
- Neue sekundäre Gesetzgebung oder "delegierte Rechtsakte" zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in den OGAW-Richtlinien und den AIFMD-Rahmen, also für die gesamte Fondswirtschaft
- Neue delegierte Rechtsakte zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in den MiFID-II- und den IDD-Rahmen (einschließlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitserwägungen in die Finanzberatung)
- Die Entwicklung eines Standards für grüne Anleihen (Green Bonds)
- Die Entwicklung eines EU-Umweltzeichens für Finanzprodukte (EU Ecolabel)
- Aktualisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen im Rahmen einer Überprüfung der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive – NFRD).
Vom gesamten Gesetzespaket der Sustainable Finance Initiative sind für Fonds und Fondsgesellschaften die Maßnahmen #1 (Taxonomie-Verordnung), #2 (Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte), #4 (Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Finanzberatung), #6 (Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen), #7 (Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Asset Manager, einschließlich der Offenlegungsverordnung) und #9 (Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung) die einschlägigsten und wichtigsten Legislativakte.
In unserem Investor Survey 2022 haben wir uns in einem eigenen Kapitel dem Thema Sustainable Finance und ESG gewidmet. Die Ergebnisse haben wir in einem kurzen Video zusammengetragen und analysiert.
Rechtsgrundlagen

Sustainable finance package | European Commission (europa.eu)
Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852)
EU Taxonomy Compass | European Commission (europa.eu)
Technischer Anhang zum Final Report der Taxonomie
Seite der EU-Kommission zur Taxonomie
FAQ der EU-Kommission zu Offenlegungen nach Art. 8 der Taxonomie
FAQ der EU-Kommission zur Taxonomie und zum EU Green Bond Standard
Empfehlungen der EU-Plattform zur praxisgerechten Datenerhebung und Verwendbarkeit der Taxonomie
Bericht der EU-Plattform zum Mindestschutz (miminum safeguards) der Taxonomie
Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088)
Offenlegungsverordnung in geänderter, konsolidierter Fassung
Konsultationspapier der ESAs zur den RTS zur Offenlegungsverordnung
Entwurf der Delegierten Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung 2017/565/EU (MiFID II)
Entwurf der Delegierten Richtlinie zur Änderung der Delegierten Verordnung 2017/593/EU (MiFID II)
Entwurf der Delegierten Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2010/43/EU (sog. OGAW-Durchführungsrichtlinie)
Entwurf der Delegierten Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (AIFMD-Level-II-Verordnung)
Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnungen zur Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (EU) Nr. 2017/2358 (in Bezug auf die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber) und 2017/2359 (n Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln)
Entwurf der Delegierte Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung zu Solvency II (Solvency-Level-II-Verordnung (EU) 2015/35)
Verordnung (EU) Nr. 2019/2089 zur Änderung der Benchmark-Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
Drei Delegierte Verordnungen zur Ergänzung der Benchmark-Verordnung
Informationen zum EU Green Bond Standard
BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Implementation Timeline der ESMA zur Sustainable Finance Regulierung
Offenlegungsverordnung/SFDR
BAI Best Practices for Principal Adverse Impact (PAI) Indicators under SFDR :
Annex "BAI PAI KPI Real Estate"
Annex "BAI PAI KPI Infrastructure"
Q&As der ESAs zur Delegierten Verordnung der SFDR bezüglich PAIs
ESAs (November 2022)
Fragen und Antworten zur Auslegung der Q&As der Kommission zur Offenlegungsverordnung
BaFin (September 2022)
Erster gemeinsamer Jahresbericht des ESAs zur freiwilligen Offenlegung von PAI gemäß der SFDR
ESAs (Juli 2022)
To PAI or not to PAI, that is the question! | LinkedIn
SOF(Juni 2021)
SFDR - Are you ready?
DLA Piper, (16. Februar 2021)
SFDR implementation timeline
DLA Piper (17. Mai 2021)
Weitere Informationen
Positionen und Stellungnahmen des BAI
Unterlagen/Beiträge
Hier geht es zum Themenschwerpunkt der Verbandsarbeit: Oktober 2020 - ESG
Hier geht es zu den Unterlagen und Aufzeichnungen der folgenden Webinare:
- "ESG-Management: Aktuelle Herausforderungen in der Praxis und Vorteile einer digitalen Umsetzung“ am 28. Mai 2020
- "A practical guide to improving your ESG management" am 23. März 2020
- "Impact Management und Messung im Bereich Real Assets" am 6. Februar 2020
- "Responsible investments: how to select, implement and monitor Social and Governance aspects in the investment process" am 3. Februar 2020
Hier geht es zum Workshop zu ESG/Sustainable Finance am 26. September 2019
ESG im Asset Management –wie nachhaltiges Investieren Branche und Portfolio verändert
BAI-Vortragsfolien im Rahmen der Investmentsfondstage 2018
Bei Interessen an den Workshop- bzw. Insight-Unterlagen kontaktieren Sie bitte Roland Brooks (brooks@bvai.de).